Süddeutsche Zeitung

Spätfolgen einer illustren Verbindung:Nichts ist vergessen, aber vieles verjährt

Etliche Vorkommnisse in der Miesbacher Amigoaffäre sind juristisch nicht mehr zu ahnden. Manches hält das Gericht auch nicht für relevant. Den Hauptangeklagten drohen dennoch Bewährungsstrafen

Von Matthias Köpf, Miesbach

Wenn die vier Angeklagten in der Miesbacher Amigoaffäre in München vor Gericht Platz nehmen, dann scheint die Gegenwart nur in der zweiten Reihe zu sitzen. Der heutige Vorstandsvorsitzende der Kreissparkasse Miesbach-Tegernsee und ein weiterer Banker spielen allenfalls untergeordnete Rollen, so wie sie es neben, unter und seit elf Prozesstagen auch hinter Georg Bromme immer getan haben. Denn in der ersten Reihe sitzen der langjährige Sparkassen-Chef Bromme und der einstige CSU-Landrat Jakob Kreidl. Sie sind Figuren einer juristisch größtenteils ohnehin verjährten Vergangenheit, in die der Prozess schon einige entlarvende Einblicke geboten hat. Ihre Zukunft werden sie wohl trotzdem in Freiheit verbringen.

Selbst Oberstaatsanwalt Jürgen Rohrmüller spricht inzwischen nur noch von Bewährungsstrafen. Zwei Jahre Haft kann er sich nach eigenen Angaben für Bromme vorstellen, für Kreidl eineinhalb Jahre, jeweils auf Bewährung und für den Fall einer Einigung. Diese kam in der vergangenen Woche trotz eines ausgiebigen "Rechtsgesprächs" hinter verschlossenen Türen allerdings nicht zustande. Stattdessen nannte der Vorsitzende Richter nach dem gescheiterten Deal den Rahmen, in dem sich aus derzeitiger Sicht ein späteres Urteil bewegen könnte. Für Kreidl liegt dieser Rahmen bei ein bis eineinhalb Jahren, für Bromme bei eineinhalb bis zwei Jahren, jeweils auf Bewährung.

Bei einem der weiteren Angeklagten denkt das Gericht nur an eine Verwarnung, und für den aktuellen Sparkassen-Chef Martin Mihalovits an eine Geldstrafe. Er war als Sanierer nach Miesbach geholt worden und hat Bromme 2012 an der Spitze beerbt, als der nicht mehr für eine weitere Amtszeit vermittelbar schien, weil sich nicht nur sein selbstherrlicher Führungsstil, sondern auch seine Neigung zum allzu großzügigen Geldausgeben herumgesprochen hatten. Mihalovits musste sich dann bei einer immer noch gediegenen Fahrt der Verwaltungsräte ins Stubaital vom langjährigen Miesbacher Vizelandrat Arnfried Färber für seine Sparsamkeit verspotten lassen: Färber ließ von einem Kellner im Schottenrock Champagner servieren.

Ganz unabhängig von irgendwelchen Vorträgen oder sonstigen dienstlichen Anlässen und Vorwänden ähnelten solche Reisen für Verwaltungsräte, Bürgermeister oder Kreisräte samt Gattinnen in der Ära Bromme gerne Gelagen, doch Prasserei ist kein Straftatbestand. Der strafrechtliche Vorwurf lautet überwiegend auf Untreue zu Lasten der Sparkasse und teils auch des Landkreises. Dazu kommen Vorteilsgewährung und Vorteilsannahme, letztere durch Teilnahme an den Fahrten sowie durch das Annehmen von kleineren und größeren Präsenten, wie sie laut Anklage von Bromme nach Gutdünken ausgereicht wurden.

Dies betrifft auch Kreidl, der nach seiner Zeit als CSU-Landtagsabgeordneter von 2008 an Landrat und damit auch Verwaltungsratsvorsitzender der Kreissparkasse war - und der nach Überzeugung der Ankläger Bromme hätte Einhalt gebieten müssen, statt mitzufahren, mitzufeiern, sich immer wieder mit edlem Schreibgerät und dergleichen mehr beschenken zu lassen. Und sich nun damit zu rechtfertigen, dass das alles ja offenkundig immer schon so gemacht worden sei. Außerdem hat Kreidl seinen 60. Geburtstag im Jahr 2012 mit 460 Gästen gefeiert - für rund 120 000 Euro, die zum größten Teil auf Rechnung der Sparkasse, zum geringeren Teil auf die des Kreises und nur zum allergeringsten Teil auf seine eigene Rechnung gingen. Als das zwei Jahre später Kreise zog, kam die Miesbacher Amigoaffäre richtig ins Rollen und Kreidl verlor sein Amt als Landrat.

Für das Gericht fällt die Feier aber kaum ins Gewicht, ebenso wenig ein lukrativer Beratervertrag zu Brommes Abschied und ein Grundstücksgeschäft in Holzkirchen, das dieser mit hohen Spenden an die Gemeinde flankiert hat. Der damalige Bürgermeister Josef Höß (CSU) hat deswegen einen Strafbefehl wegen Bestechlichkeit akzeptiert - nach eigenen Worten wegen hoher Anwaltskosten und der Dauerbelastung durch das Verfahren. Dieser Bestechlichkeit wird nun wohl keine Verurteilung wegen Bestechung folgen, und nicht nur darum ist Höß eine der tragischen Figuren der Affäre: Weil das LKA sein Telefon abhörte, kam ans Licht, dass Höß ohne Waffenschein und Besitzkarte eine Pistole in seinem Safe verwahrt hatte und dass ein Holzkirchener Polizist das nur als Fundsache behandeln wollte, statt einen Verstoß gegen das Waffenrecht zu verfolgen. Das holte die Justiz nach. Einige haben wie Höß Strafbefehle wegen Vorgängen akzeptiert, die das Landgericht nun nicht als strafwürdig ansieht. Sollte es im Januar aber gegen Kreidl und Bromme Bewährungsstrafen im genannten Rahmen verhängen, drohen ihnen als Beamte im Ruhestand noch disziplinarische Konsequenzen bis hin zum Kürzen oder Streichen ihrer Pensionen.

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Quelle:
SZ vom 10.12.2018
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