Die erst im Juni in ganz Bayern eingeführte Bezahlkarte für Asylsuchende bekommt jetzt juristischen Gegenwind: Am Dienstag wies das Sozialgericht Nürnberg im Eilverfahren die Stadt Schwabach an, einer Geflüchteten ihre monatliche Unterstützung in Höhe von 460 Euro wieder auf ihr normales Konto zu überweisen. Der Vorsitzende Richter der 11. Kammer sah das Existenzminimum der Klägerin durch die Auszahlung über die Bezahlkarte als bedroht an.
Asylrecht:Gericht kippt Bezahlkarte für Asylbewerber
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Das Sozialgericht Nürnberg stellt fest, dass die Beschränkung auf 50 Euro Bargeld das Existenzminimum der Klägerin bedroht. Es ist die erste Entscheidung dieser Art in Bayern.
Unterstützung für Geflüchtete:Alles auf eine Karte
Damit sie ihr Geld nur für Essen und Kleidung ausgeben können und es nicht etwa in die Heimat überweisen, sollen Asylbewerber künftig eine Bezahlkarte bekommen. In Erding hat man das schon mal getestet. Die Bewertungen fallen sehr unterschiedlich aus.
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