Asylrecht:Gericht kippt Bezahlkarte für Asylbewerber

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Mit Debit-Karten, wie sie in Bayern an Flüchtlinge ausgegeben werden, sind keine Online-Käufe möglich. (Foto: Julian Stratenschulte/dpa)

Das Sozialgericht Nürnberg stellt fest, dass die Beschränkung auf 50 Euro Bargeld das Existenzminimum der Klägerin bedroht. Es ist die erste Entscheidung dieser Art in Bayern.

Von Nina von Hardenberg

Die erst im Juni in ganz Bayern eingeführte Bezahlkarte für Asylsuchende bekommt jetzt juristischen Gegenwind: Am Dienstag wies das Sozialgericht Nürnberg im Eilverfahren die Stadt Schwabach an, einer Geflüchteten ihre monatliche Unterstützung in Höhe von 460 Euro wieder auf ihr normales Konto zu überweisen. Der Vorsitzende Richter der 11. Kammer sah das Existenzminimum der Klägerin durch die Auszahlung über die Bezahlkarte als bedroht an.

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Von Felix Hamann und Nina von Hardenberg

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