Landkreis Dingolfing-LandauDrohneneinsatz nach Fund toter Greifvögel in Niederbayern

Ein Rotmilan kreist am Himmel. Die Polizei will das Töten von Greifvögeln nicht tolerieren und setzt jetzt Drohnen ein.
Ein Rotmilan kreist am Himmel. Die Polizei will das Töten von Greifvögeln nicht tolerieren und setzt jetzt Drohnen ein. (Foto: Silas Stein/dpa)

Milane, Bussarde, Falken: 17 Vögel sind im Sommer in einem niederbayerischen Waldstück gestorben – mutmaßlich durch Giftköder. Monate später suchen Ermittler das Areal erneut ab.

Mehr als zwei Monate nach dem Fund von 17 toten Greifvögeln haben Ermittler den Fundort erneut abgesucht – mit speziell ausgebildeten Spürhunden aus Österreich und Drohnen. Ziel sei es gewesen, nach möglichen weiteren Giftködern oder Kadavern vergifteter Vögel in dem Waldstück in der Nähe von Simbach bei Landau (Landkreis Dingolfing-Landau) zu schauen, teilten Polizei und Staatsanwaltschaft mit. Gefunden habe man aber nichts.

Mit der aufwendigen Suchaktion habe man auch zeigen wollen, dass die Polizei Naturschutzkriminalität ernst nehme „und das Töten von Greifvögeln keinesfalls toleriert wird“, sagte Niederbayerns Polizeipräsident Roland Kerscher. Inzwischen ermittele die Staatsanwaltschaft Deggendorf in dem Fall, die in solchen Fällen besonders viel Erfahrung hat, sagte der Münchner Generalstaatsanwalt Reinhard Röttle.

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Die Ermittler gehen davon aus, dass die getöteten Greifvögel mit Hilfe von Carbofuran vergiftet wurden – einem Pflanzenschutzmittel, das in der EU schon seit vielen Jahren nicht mehr eingesetzt werden darf.Anfang August hatten die Ermittler das Anwesen an der Adresse eines 64-Jährigen aus dem Landkreis Rottal-Inn durchsucht. Er wird verdächtigt, in dem Waldstück Giftköder ausgelegt zu haben. Die Ermittlungen in dem Fall dauern weiter an. Unter anderem müssen laut Polizei und Staatsanwaltschaft noch Datenträger ausgewertet werden, die bei der Durchsuchung sichergestellt wurden.

Praktisch alle in Deutschland lebenden Greifvögel wie Falken, Mäusebussard und Rotmilan sind laut Bundesnaturschutzgesetz streng geschützt. Oft seien sie stark gefährdet oder sogar vom Aussterben bedroht. Das Aufstellen von Fallen oder das Töten der Tiere sei deshalb eine Straftat. Bei einer Verurteilung drohen demnach bis zu fünf Jahre Haft oder eine Geldstrafe.

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