Sicherungsverwahrung:Sexualmörder fordert sofortige Freilassung

Nach dem Urteil zur Sicherungsverwahrung müssen 34 Fälle rückfallgefährdeter Straftäter neu untersucht werden. Ein in Straubing einsitzender Straftäter beantragt seine sofortige Freilassung.

Mike Szymanski

Nachdem das Bundesverfassungsgericht sämtliche Regeln zur Sicherungsverwahrung gekippt hat, versucht einer der vier Straftäter, die in Karlsruhe geklagt hatten und der in Straubing untergebracht ist, sofort freigelassen zu werden. Nach Informationen der Süddeutschen Zeitung hat sein Rechtsanwalt Adam Ahmed am Donnerstag die Freilassung seines Mandanten beantragt. "Er muss wegen mangelnder Rechtsgrundlage sofort freikommen", bestätigte Ahmed der SZ.

Bundestag beschließt Neuregelung der Sicherungsverwahrung

Nach dem Urteil zur Sicherungsverwahrung fordert ein Sexualmöder seine sofortige Freilassung.

(Foto: dpa)

Mit dem Urteil aus Karlsruhe, das die Vorschriften über die Anordnung und Dauer der Sicherungsverwahrung für verfassungswidrig erklärt, herrscht offenbar Unklarheit, wie mit ihm konkret umzugehen ist. Während die Karlsruher Richter dem Gesetzgeber für eine grundlegende Reform der Sicherungsverwahrung eine Frist von zwei Jahren setzten, hoben sie im Fall der Kläger mit ihrer Entscheidung frühere Urteile auf. Damit ist auch nach Auffassung der bayerischen Justiz die rechtliche Grundlage entfallen, die es erlaubt, den Mann in Sicherungsverwahrung zu behalten. Dies bestätigte Justizministerin Beate Merk (CSU) auf Anfrage.

Um zu verhindern, dass der heute 33 Jahre alte Sexualstraftäter dennoch sofort freikommt, hat die Staatsanwaltschaft Regensburg am Donnerstag beim Landgericht Regensburg einen Antrag auf "vorläufige Unterbringung" gestellt. Die Beratungen des Landgerichts darüber dauerten bei Redaktionsschluss dieser Ausgabe noch an. Die Justizministerin zeigte sich aber zuversichtlich, den Straftäter vorerst weiter festsetzen zu können.

Der Mann hatte 1997 eine Joggerin erwürgt und anschließend missbraucht. Da der Täter zum Tatzeitpunkt 19 Jahre alt war, wurde er 1999 nach dem Jugendstrafrecht verurteilt und hatte diese Strafe bis zum letzten Tag abgesessen. Im Juni 2009, drei Tage vor der Verbüßung der Strafe, wurde gegen ihn vom Landgericht Regensburg wegen hoher Gefährlichkeit nachträglich eine Unterbringung in Sicherungsverwahrung angeordnet.

Nun muss sein Fall neu verhandelt werden. Nach dem Willen der Karlsruher Richter können bis zur Umsetzung der Reform Straftäter nur dann in Sicherungsverwahrung bleiben, wenn aus ihrem Verhalten eine "hochgradige Gefahr für schwerste Gewalt- oder Sexualstraftaten" abzuleiten ist und sie an einer "psychischen Störung" leiden.

Für sogenannte Altfälle, bei deren Verurteilung noch eine Höchstfrist von zehn Jahren galt, die rückwirkend aufgehoben wurde, und für solche Fälle, in denen die Sicherungsverwahrung erst nachträglich angeordnet wurde, gelten besonders strenge Regeln. Bis zum Jahresende muss die Justiz jeden Fall einzeln überprüfen.

In Bayern sind davon 34 rückfallgefährdete Straftäter betroffen. Beate Merk machte schon klar, dass mancher von ihnen bald freikommen könnte. "Nach dieser Entscheidung müssen Täter, die keine psychische Störung haben, freigelassen werden, auch wenn sie hochgefährlich sind", sagte die CSU-Politikerin. Aus diesem Grund sei sie auch enttäuscht von der Entscheidung der Karlsruher Richter. Innenminister Joachim Herrmann (CSU) sieht Bayern für den Fall gerüstet, Straftäter nach ihrer Entlassung von der Polizei überwachen zu lassen, falls das erforderlich wäre.

Die Gerichte, die sich jetzt jeden Einzelfall noch einmal genau vornehmen müssen, stehen vor ganz anderen Problemen. Sie wissen nicht, woher sie so rasch die Gutachter nehmen sollen, um die Fälle zu überprüfen. Jetzt schon sind die wenigen Sachverständigen, die solche Expertisen erstellen könnten, gut ausgelastet, sagte ein Sprecher des Regensburger Landgerichts. "Es wird sehr schwer werden, eine ausreichende Zahl an hoch qualifizierten Gutachtern zu finden."

Hoffnung auf baldige Freilassung kann sich ein zweiter Straftäter aus Bayern machen, der ebenfalls in Karlsruhe geklagt hat. Der 56-jährige Mann war Serieneinbrecher und hatte 1978 bei einem solchen Diebstahl eine Vergewaltigung begangen. Zuletzt wurde er 1995 wegen Diebstahls in zwei Fällen verurteilt. Wegen Rückfallgefahr wurde auch bei ihm die Sicherungsverwahrung angeordnet. Wegen Vermögensdelikten, wie sie dieser Straftäter begangen hat, durfte auch schon vor der Entscheidung aus Karlsruhe keine Sicherungsverwahrung mehr verhängt werden.

Seine Entlassung stand bereits fest. Wie das Justizministerium mitteilte, gehen die Behörden davon aus, dass der Mann bereits in den kommenden Wochen freikommt.

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