Sicherheitsdienst eines NPD-Vize:Zweifel an der Zuverlässigkeit

NPD Bayern Sascha Rossmueller Mainleus 2011

Sascha Roßmüller war Gründungsmitglied des 1993 verbotenen "Nationalen Blocks" und 2008 NPD-Spitzenkandidat bei der Landtagswahl.

(Foto: Seyboldtpress)

Bayerns NPD-Vize Sascha Roßmüller führte mehrere Jahre einen Sicherheitsdienst, dann wurde ihm der Gewerbeschein dafür entzogen. Nun hat er Klage vor dem Verwaltungsgericht eingereicht. Doch die Behörden stört offenbar vor allem seine Mitgliedschaft bei der Rockergang Bandidos.

Von Wolfgang Wittl, Regensburg

Glaubt man den Werbesprüchen im Internet, so lässt der "Taranis-Sicherheitsdienst" keine Wünsche offen. Das Unternehmen stehe "für hohe Ansprüche" und eine "Kombination von Qualität und Erfahrung", die Mitarbeiter seien "fortwährend auf dem aktuellen Stand qualifiziert". Die Bandbreite der Einsätze reiche von der Privatparty bis zum Rockkonzert, von der Bewachung von Gebäuden und Personen bis hin zum Detekteiservice.

"Unsere Mitarbeiter sind speziell auf eine allseitig routinierte Grundsensibilität (...) trainiert", heißt es. Doch ausgerechnet dem obersten aller grundsensibilisierten Taranis-Mitarbeiter wird nun die Zuverlässigkeit abgesprochen, um den Wachdienst weiterhin betreiben zu dürfen. Der Mann, um den es geht, heißt Sascha Roßmüller und ist stellvertretender Vorsitzender der NPD in Bayern.

Der Bescheid zum Widerruf der Gewerbeerlaubnis, wie sich der Vorgang offiziell nennt, wurde im März durch eine Anfrage des Landtagsabgeordneten Florian Ritter eingeleitet. Der Münchner SPD-Mann hatte Wind davon bekommen, dass mit Roßmüller einer der führenden bayerischen Neonazis seit vier Jahren einen Wachdienst im niederbayerischen Rain betreibt. Das Innenministerium bestätigte den Sachverhalt. Zwar hätten dem Landratsamt Straubing-Bogen "Erkenntnisse über Bezüge von S.R. zum Rechtsextremismus" vorgelegen, doch hätten diese "nicht für die Annahme einer fehlenden gewerberechtlichen Zuverlässigkeit" ausgereicht.

Als das Wirtschaftsministerium um eine nochmalige Überprüfung des Falles bat, kam die Kreisbehörde in Straubing nun allerdings zu einem anderen Ergebnis und widerrief Roßmüllers Erlaubnis. Zu den Gründen über die fehlende Zuverlässigkeit machte das Amt keine Angaben, da es sich um ein laufendes Verfahren handele.

Mitglied der Rockergang Bandidos

Tatsächlich hat Roßmüller im Dezember Klage vor dem Verwaltungsgericht Regensburg eingereicht. Schließlich läge gegen ihn keinerlei strafrechtliche Voreintragung vor, außerdem sei sein Betrieb tadellos geführt, lässt er über seinen Rechtsbeistand Frank Miksch ausrichten. Miksch, ein bekannter Szeneanwalt aus Nürnberg, hält den Bescheid des Amtes nur für "vorgeschoben". Die Anfrage des SPD-Mannes Ritter habe dem Fall eine politische Dimension verschafft, erst dann habe die Suche nach Argumenten begonnen, wie man Roßmüllers Erlaubnis widerrufen könne.

In ihrer Begründung stützen sich die Behörden nun offenbar auf eine weitere fragwürdige Tätigkeit Roßmüllers. Der 40-Jährige ist Mitglied der Rockergang Bandidos und soll deren Regensburger Niederlassung mit aufgebaut haben. Laut Innenministerium befinden sich solche Gruppen an der Grenze zur organisierten Kriminalität. Ihr Kennzeichen: Gewaltdelikte, Drogengeschäfte, Waffenschmuggel, Zuhälterei.

Roßmüller gehört dem Vorstand der Regensburger Bandidos an. Als dies zum ersten Mal bekannt geworden war, überschlugen sich in rechtsextremen Interforen die Beiträge: Wie es denn angehe, dass ein NPD-Führungskader einer Gruppierung beitrete, die auch Ausländer aufnehme? Roßmüllers Anwalt vermag bei den Bandidos ohnehin keine kriminelle Strukturen zu erkennen, im Regensburger Chapter gebe es "kaum vorbestrafte Mitglieder".

Kontakte zur Rockergang

Dafür bestehen große Schnittmengen zwischen Bandidos und dem nach einem keltischen Donnergott benannten Wachdienst in Rain. Roßmüller möchte sich zu seinem Betrieb ebenso wenig äußern wie sein Geschäftspartner, ein Rechtsanwalt aus dem Bayerischen Wald. Der Bescheid des Landratsamtes sei nicht gerechtfertigt, "mehr gibt's dazu nicht zu sagen", heißt es.

Aussagekräftiger sind die Erkenntnisse des Innenministeriums. Demnach soll ein Mitarbeiter von "Taranis" als Präsident dem Bandidos-Chapter in Regensburg vorstehen, ein weiterer ist Chef in München. Insgesamt sind den Sicherheitsbehörden acht "Taranis"-Beschäftigte mit Kontakten zur Rockergang bekannt, vier Mitarbeiter pflegten überdies Beziehungen zur rechtsextremistischen Szene, drei besitzen einen Waffenschein.

Für den SPD-Abgeordneten Ritter, Mitglied im NSU-Untersuchungsausschuss, steht außer Frage, dass Roßmüllers Aktivitäten genau beobachtet werden müssen. Roßmüller habe stark zur Radikalisierung der NPD beigetragen und den Schulterschluss mit freien Kräften gesucht. Er war Gründungsmitglied des 1993 verbotenen "Nationalen Blocks" und 2008 bayerischer Spitzenkandidat der NPD.

Wann das Verwaltungsgericht über den Fall entscheiden wird, ist noch völlig offen. Zunächst ist das Landratsamt Straubing gefordert, auf Roßmüllers Klage mit einer Erwiderung zu antworten. Florian Ritter wartet in der Zwischenzeit auf weitere Auskünfte aus dem Ministerium. Er möchte wissen, ob "Taranis" auch öffentliche Aufträge erhalten hat.

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