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Sicherheit für Kommunalpolitiker:Mehr Schutz durch härtere Strafen

Mit der Androhung härterer Strafen wollen CSU und Freie Wähler Bayerns Kommunalpolitiker besser gegen Hass, Bedrohungen und Hetze schützen. Es müsse klar sein, dass bei Drohungen, Beleidigungen oder anderen strafbaren Handlungen auch Gefängnisstrafen drohten, sagte der CSU-Landtagsabgeordnete Max Gibis. Der Antrag der Regierungsfraktionen, der am Mittwoch im Innenausschuss des Landtags vorgelegt wurde, sieht vor, Kommunalpolitiker in den Tatbestand der "üblen Nachrede und Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens" nach Paragraf 188 im Strafgesetzbuch mit einzuschließen. Dies ist bisher dem Schutz von Bundes- und Landespolitikern vorbehalten. Faktisch kann der Freistaat das Strafgesetzbuch aber nicht im Alleingang ändern, sondern müsste es über eine Initiative auf Bundesebene anstoßen. Auch die AfD unterstützte den Antrag, SPD und FDP enthielten sich, die Grünen stimmten dagegen. Final muss er aber noch vom Landtag beschlossen werden. Die von CSU und Freien Wählern geforderte Wiedereinführung der derzeit ausgesetzten Verkehrsdatenspeicherung stieß hingegen vor allem bei den Grünen auf Kritik.

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SZ vom 23.01.2020 / dpa
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