Sexueller Missbrauch:Kontaktaufnahme im Internet soll strafbar werden

Beate Merk, CSU, Justizministerin

Justizministerin Merk fordert eine Anhebung der Verjährungsfrist bei sexuellem Missbrauch von Kindern und Jugendlichen auf 30 Jahre.

(Foto: dpa)

In Bayern sollen 3,9 Prozent der 14- bis 16-Jährigen schon einmal Opfer von sexuellem Missbrauch geworden sein. Justizministerin Merk fordert jetzt eine Anhebung der Verjährungsfrist für solche Taten. Künftig soll sich auch strafbar machen, wer mit sexueller Absicht im Internet Kontakt zu einem Kind aufnimmt.

Bayerns Justizministerin Beate Merk (CSU) verlangt einen besseren strafrechtlichen Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexuellem Missbrauch. Die Verjährungsfrist von derzeit 10 oder 20 Jahren - je nach Grad der Straftat - müsse auf 30 Jahre verlängert werden, forderte Merk am Montag in München. Sie sprach sich auch dafür aus, dass sich ein Erwachsener bereits dann strafbar macht, wenn er mit sexueller Absicht im Internet Kontakt zu einem Kind aufnimmt.

Merk reagierte damit auf eine am Wochenende bekanntgewordene Umfrage für die bundesweite Missbrauchsstudie "mikado". Demnach sind in Bayern 3,9 Prozent der 14- bis 16-Jährigen bereits Opfer von sexuellem Missbrauch geworden. Der Freistaat liegt damit im Vergleich der Bundesländer leicht über dem Durchschnitt.

Alarmierend ist nach Ansicht der Ministerin die laut Studie wachsende Bedeutung der neuen Medien für die sexuelle Gewalt gegen Kinder und Jugendliche: "Die Gesellschaft muss den Opfern doch deutlich machen, wie sie diese perfide Straftat bewertet, nämlich als Verbrechen an der Seele von Kindern, das oft lebenslange Folgen hat."

Das auf vier Jahre angesetzte Projekt "Missbrauch von Kindern: Aetiologie, Dunkelfeld, Opfer" (mikado) ist im September 2010 gestartet. Es wird vom Bundesfamilienministerium mit 2,4 Millionen Euro gefördert. Das Projekt wird von Professor Michael Osterheider von der Forensischen Psychologie an der Universität Regensburg koordiniert.

Unter der Leitung Osterheiders arbeiten in Deutschland und Finnland mehrere ärztliche, psychologische und kriminologische Forschungsteams zusammen. Dazu sollte auch eine umfangreiche Umfrage in Schulklassen der Jahrgänge 8 und 9 beitragen. Diese hat das bayerische Kultusministerium jedoch abgelehnt.

Schulen dürften nicht als Rekrutierungsort für Probanden von wissenschaftlichen Untersuchungen missbraucht werden - gerade nicht bei Themen, die die Intimsphäre und das Selbstbestimmungsrecht der Kinder verletzen können, begründete das Ministerium die Entscheidung.

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