Änderung zum 1. November in BayernBei Opfern sexueller Gewalt: Krankenkassen kommen für anonyme Spurensicherung auf

Die  Spurensicherung für Opfer sexueller Gewalt kann  vom 1. November an in Bayern vertraulich erfolgen.
Die  Spurensicherung für Opfer sexueller Gewalt kann  vom 1. November an in Bayern vertraulich erfolgen. (Foto: Arne Dedert/dpa)

Nach einem sexuellen oder körperlichen Übergriff sind viele Opfer erst mal geschockt und wollen nicht zur Polizei. Damit wichtige Spuren aber nicht verloren gehen, gibt es in Bayern ein neues Angebot.

Bayern hat nach Informationen von Gesundheitsministerin Judith Gerlach (CSU) die rechtlichen Voraussetzungen dafür geschaffen, dass Krankenhäuser, vertragsärztliche Praxen sowie medizinische Versorgungszentren vom 1. November an Gewaltopfern die vertrauliche Spurensicherung als Kassenleistung anbieten. Die Kosten dafür sollen anonymisiert die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen.

Menschen, die einen sexuellen oder körperlichen Übergriff erlitten hätten, stünden oft erst einmal unter Schock, betonte Gerlach. „Betroffene können sich in dieser Ausnahmesituation nicht immer sofort dazu durchringen, die Polizei aufzusuchen. Allerdings ist es elementar, dass die Spuren der Tat gesichert werden, da sie später vielleicht in einem straf- oder zivilrechtlichen Gerichtsverfahren zur Fallaufklärung beitragen können.“

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Bislang ist die vertrauliche Spurensicherung an den Instituten für Rechtsmedizin der LMU München sowie der Universität Würzburg möglich. „Um Gewaltopfern einen niederschwelligen Zugang zur vertraulichen Spurensicherung vor Ort zu ermöglichen, ist eine breite Teilnahme stationärer und ambulanter Leistungserbringer in allen Regionen Bayerns unabdingbar. Deshalb erhoffe ich mir eine rege Beteiligung seitens der Krankenhäuser, aber auch seitens der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte“, so Gerlach weiter.

Das benötigte Untersuchungsmaterial kann von November an von teilnehmenden Einrichtungen angefordert werden. Die Kosten dafür übernimmt das Gesundheitsministerium.

Medizinische Einrichtungen, die sich beteiligen wollen, sind aufgerufen, sich an das für sie regional zuständige Institut für Rechtsmedizin zu wenden. Für Einrichtungen in den Regierungsbezirken Oberbayern, Niederbayern, Oberpfalz und Schwaben ist das das Institut für Rechtsmedizin der LMU München. Die Einrichtungen aus Unter-, Mittel- und Oberfranken sollen sich an das Institut für Rechtsmedizin der Universität Würzburg wenden.

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