Seniorenresidenz:Gleusdorf länger in Betrieb

Das umstrittene Altenheim "Seniorenresidenz Schloss Gleusdorf" darf mindestens so lange weiter betrieben werden, bis sich ein ordentliches Gerichtsverfahren mit der Betriebsuntersagung des Landratsamtes Haßberge befasst hat. Das hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) am Mittwoch entschieden, dabei aber den verhängten Aufnahmestopp aufrechterhalten. Die Richter machten auch klar, dass es bis zum Hauptsacheverfahren nicht weiter gehen könne wie bisher. VGH-Sprecherin Claudia Frieser: "Der Senat empfahl in seinem Beschluss ausdrücklich, die bereits jetzt feststehenden Mängel, namentlich die Unterschreitung der Fachkraftquote, zum Anlass zu nehmen, unverzüglich eine externe kommissarische Leitung und Geschäftsführung einzusetzen, den mittlerweile gefassten Beschluss der Gesellschafter, das Heim zu veräußern, aktiv zu begleiten und den zeitnahen Übergang in neue Hände vorzubereiten und mitzugestalten."

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