Selbstmord in JVA Augsburg:Protokoll eines Versagens

Ein junger Mann kommt zum ersten Mal ins Gefängnis - in Einzelhaft, zwei Wochen lang. Dann tötet er sich selbst. Sein Suizid hätte verhindert werden können, sagt sein Anwalt.

Stefan Mayr

Robert Weber ist 22 Jahre alt und studiert Mechatronik an der Fachhochschule München. Er dealt mit Haschisch, raucht es selbst. Am 2. April wird er wegen des Verdachts auf Drogenhandel festgenommen. Er kommt in Untersuchungshaft, es ist das erste Mal, dass er im Gefängnis sitzt. 15 Tage lang ist er in Einzelhaft. Dann erhängt er sich in seiner Zelle. Man hätte es vorhersehen können, sagt sein Anwalt. Man hätte es verhindern können, sagt seine Freundin. Das Protokoll eines Versagens.

Selbstmord in JVA Augsburg: Zelle in der JVA Augsburg: Hätte Robert Weber einen Zimmergenossen gehabt, könnte er noch leben, meint sein Anwalt Witting.

Zelle in der JVA Augsburg: Hätte Robert Weber einen Zimmergenossen gehabt, könnte er noch leben, meint sein Anwalt Witting.

(Foto: Foto: dpa)

3. April 2009: Robert Weber wird in die JVA Augsburg gebracht. Weil er im Tatzeitraum Heranwachsender war, ist das Jugendgericht zuständig. Dennoch wird er in Einzelhaft genommen, zudem wird er von allen Gemeinschafts-Veranstaltungen ausgeschlossen. Weber muss 23 Stunden pro Tag alleine in seiner acht Quadratmeter großen Zelle sitzen, sie liegt im Keller. Dort sind "manche Fenster" lediglich aus Milchglas, wie Anstaltsleiterin Zoraida Maldonado de Landauer bestätigt. Sie sagt: "Man kann sie kippen, und es kommt ausreichend Licht herein." Der Untersuchungshäftling Weber hat keine Ansprache, keinen Fernseher. Und keine Zigaretten, was ihm als Raucher und Haschisch-Konsumenten besonders zu schaffen macht. Er hat auch keine Arbeit. Einzelarbeit ist in der Haftanstalt Augsburg nicht möglich.

Die Anstalt in der Karmelitengasse wurde schon 2008 vom Bundesverfassungsgericht gerügt, weil dort ein Gefangener 21 Nächte mit einer Papierunterhose auf einer Betonliege schlafen musste, die 24 Stunden lang beleuchtet und per Kamera überwacht wurde. Im Fall Weber fühlt sich die Anstaltschefin unschuldig und verweist auf die strengen Anordnungen der einweisenden Richterin.

7. April: "Am Sonntag bin ich aus 'ner Depri-Phase heraus auf die Idee gekommen, ich erhäng' mich", schreibt Robert Weber in einem Brief an seine Freundin, den diese allerdings erst nach seinem Tod erhält. "Hätt' auch fast funktioniert." Sein Anwalt beantragt die Erlaubnis für Weber zur Gemeinschaftsarbeit. "Diese Einzelhaft und das Verbot der Gemeinschaftsunterbringung halte ich für völlig überzogen", sagt Anwalt Peter Witting.

8. April: Der Münchner Staatsanwalt hat keine Einwände gegen eine Gemeinschaftsarbeit und schickt die Genehmigung per Boten an die Jugendrichterin. Dieser Beschluss kommt nach Aussage der JVA nie in Augsburg an. Zehn Tage wartet Robert Weber auf Arbeit, zehn Tage lang geschieht nichts. Warum, ist bis heute ungeklärt. "In diesem Fall gibt es sehr viele Fragezeichen", sagt Anwalt Witting. Er glaubt, dass Robert Weber noch leben könnte, wenn er einen Zimmergenossen und irgendeine Beschäftigung gehabt hätte. Die Gefängnischefin sieht das anders. "Selbst wenn die Genehmigung bei uns angekommen wäre, hätte wir wahrscheinlich keine Arbeit für ihn gehabt", sagt Anstaltsleiterin Maldonado de Landauer. "Seit der Öffnung des Ostens haben wir immer weniger Aufträge", berichtet sie, "und das hat sich durch die Wirtschaftskrise noch verstärkt."

13. April: Ostersonntag. Weber leidet an seiner Einsamkeit und dem Entzug, dies schreibt er seiner Freundin Sabine immer wieder. Seine Briefe werden von Tag zu Tag verzweifelter. Mit einem Messer ritzt er sich den Namen seiner Freundin in den Arm und schreibt: "Wenn ich also echt aufgeben sollte, nehm' ich dich nicht nur innerlich, sondern auch äußerlich mit."

14. April: Heute ist "Einkaufstag". Doch Weber kommt nicht an Zigaretten, da die Überweisung seines Anwalts Witting vom 7.April 2009 immer noch nicht auf seinem Konto eingegangen ist. Seit acht Tagen, davon vier Werktage, wartet er vergeblich auf das Geld. Die nächste Einkaufsgelegenheit ist erst wieder in zwei Wochen. "Psychoterror hier", schreibt Weber, "somit darf ich weitere zwei Wochen beim Hofgang schnorren und den restlichen Tag ohne Kippen verzweifeln." Anwalt Witting kritisiert die Bürokratie: "Früher konnte man bar einzahlen, da hatten die Häftlinge das Geld viel schneller." Seit Februar 2008 muss man über die Landesjustizkasse in Bamberg überweisen. "Das ist unsäglich", sagt Witting. Das bayerische Justizministerium erklärt auf Anfrage, die neue Regelung bringe "keine Verzögerungen" mit sich.

15. April: "Jeden Tag wird's schlimmer", schreibt Weber, "Sokrates hat sich damals selbst vergiftet. Wenn ich welches hätte, würde ich es ihm gleich tun."Diese Zeilen sind kaum misszuverstehen. Wenn sie jemand rechtzeitig gelesen hätte, wäre Webers Selbstmord wohl zu verhindern gewesen, sagt die Freundin. Aber schon der erste Brief, in dem er von seinem Suizidversuch berichtet, verschwindet irgendwo im Justizapparat. Adressiert ist er an das Amtsgericht München, weil er vor der Zustellung an die Freundin kontrolliert werden muss. Doch das Schreiben trifft nie im Gericht ein. Wo es liegenbleibt oder ob es fehlgeleitet wird, weiß niemand. Einen Eingangsstempel wird der Brief erst am 20. April bekommen - von der Staatsanwaltschaft München I.

19. April: Um 7.25 Uhr morgens wird Robert Webers Leiche entdeckt.

21. April: Zwei Tage nach Webers Tod lässt die Jugendrichterin einen seiner Briefe beschlagnahmen. Mit der Begründung, er könnte in der Untersuchung gegen Weber von Bedeutung sein.

22. April: Die Staatsanwaltschaft Augsburg leitet ein Verfahren ein und prüft, ob Webers Tod hätte verhindert werden können. Am 4.August wird das Verfahren eingestellt. "Es ergaben sich keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für ein schuldhaftes Verhalten Dritter", schreiben die Ermittler. Der Fall wird zu den Akten gelegt. "Warum sich nicht ermitteln lassen soll, wer für die Verzögerung der Briefbeförderung verantwortlich ist, ist weder nachvollziehbar noch den Angehörigen vermittelbar", sagt Anwalt Witting. "Zumindest ordentliche Zeugenvernehmungen an den maßgeblichen Stellen hätte man erwarten dürfen." Roberts Freundin Sabine, die seinen Tod bewusst öffentlich gemacht hat, sagt: "Ja, er hat mit Marihuana gehandelt. Aber muss man ihn deshalb in den Tod treiben?"

Nach Angaben des bayerischen Justizministeriums gab es seit 1999 in Bayerns Gefängnissen 161 Suizide. Das sind pro Jahr durchschnittlich 16. Die meisten Selbstmorde in deutschen Gefängnissen - jeder vierte - geschehen in den ersten zwei Wochen der Untersuchungshaft, wie eine Studie des niedersächsischen Justizministeriums ergab. Meistens erkennen die Bediensteten nicht, dass der Häftling suizidgefährdet ist.

Namen der Betroffenen geändert

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