Schweinfurt:Bordellaufpasser wegen Körperverletzung verurteilt

In den Prozessen um Gewalt und Menschenhandel in einem Schweinfurter Bordell ist das erste Urteil verkündet worden: Ein Aufpasser wurde zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Doch laut Staatsanwalt war er nur das "kleinste Licht" des Etablissements.

In den Prozessen um Gewalt und Menschenhandel in einem Schweinfurter Bordell ist das erste Urteil verkündet worden. Das Landgericht verurteilte einen Aufpasser des Etablissements am Donnerstag wegen gefährlicher Körperverletzung in zwei Fällen zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten.

Der geständige 33-Jährige, laut Staatsanwalt das "kleinste Licht" des Betriebs, hatte eine Prostituierte aus dem Bordell gedrängt und zu Boden geschubst, nachdem sie andere Frauen zum Gehen bewegen wollte. Außerdem hatte er einen Mann verprügelt und mit Pfefferspray angegriffen.

Der ursprüngliche Vorwurf des versuchten schweren Menschenhandels gegen ihn war widerlegt worden. Der Vorsitzende Richter sagte, der Mann habe die Taten unter dem Einfluss des Bordellbetreibers begangen, der ihn ebenfalls malträtiert hatte. Staatsanwalt und Angeklagter nahmen das Urteil an.

Das Hauptverfahren gegen den Bordellchef wegen schweren Menschenhandels läuft noch. Der 38-Jährige und ein weiterer Aufpasser sollen Frauen mit Gewalt und Drohungen zur Prostitution gezwungen haben. Er hatte Gewalt und Strafzahlungen eingeräumt, aber betont, die Prostituierten hätten jederzeit gehen können.

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