Schweinfurt:Asylbewerber bekommen Geld für Wlan zurück

Kosten für einen Wlan-Hotspot in Asylunterkünften dürfen den Bewohnern nur zu höchstens 30 Prozent von ihren Geldleistungen abgezogen werden. In einem vom Landessozialgericht Schweinfurt angeregten Vergleich einigten sich Asylbewerber der Unterkunft im unterfränkischen Obernburg und das Landratsamt Miltenberg auf eine entsprechende Regelung.

Das Landratsamt Miltenberg hatte die Geldleistungen der Asylbewerber um die Kosten eines 2018 eingerichteten Wlan-Hotspots gekürzt. Die Flüchtlinge erhielten seither wegen der Nutzung dieser Interneteinwahl rund 35 Euro pro Person und Monat weniger. Nach einem Bericht des Aschaffenburger Main-Echo summierte sich das für eine Familie auf etwa 100 Euro monatlich, etwa zehn Prozent ihres Einkommens.

In der Vorinstanz hatte das Sozialgericht Würzburg diese Praxis mit dem Hinweis auf das Existenzminimum für unrechtmäßig erklärt. Dagegen legte der Landkreis Miltenberg auf Weisung des bayerischen Innenministeriums in acht Fällen Berufung vor dem Landessozialgericht ein. Dem dort geschlossenen Vergleich zufolge muss das Landratsamt nun zu viel in Abzug gebrachte Beträge zurückzahlen. Eine Sprecherin des Gerichts sagte am Montag auf Anfrage, auch wenn es sich nur um einen Vergleich handele, dürfe erwartet werden, dass die Behörden die Rechtsauffassung des Gerichts zur Kenntnis nehmen und ihre Praxis entsprechend anpassen.

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