Süddeutsche Zeitung

Lehrermangel:Schwangere Lehrerinnen werden zum Warten verpflichtet

Am 4. Oktober sollen sie wieder in ihren Klassen unterrichten dürfen - eigentlich. Bisher sind aber keine näheren Details zur Umsetzung bekannt. An den Schulen wächst der Ärger aufs Kultusministerium.

Von Anna Günther, München

Am 4. Oktober sollen schwangere Lehrerinnen wieder in den bayerischen Schulen unterrichten dürfen. Eigentlich. Diese Ankündigung des Kultusministers wird wohl nicht aufgehen. Bis Freitagmittag waren an den Schulen noch keine Details zur Umsetzung dieser neuen Regel angekommen. Damit ist es quasi unmöglich, dass am Dienstag, dem ersten Tag nach dem langen Wochenende, Lehrerinnen wieder in ihrer Schule stehen. Zu viele Fragen sind ungeklärt, die Schwangeren und ihre Schulleiter hängen in der Schwebe.

Bisher galt für die etwa 2800 schwangeren Lehrerinnen in Bayern ein Betretungsverbot. Um sie und ihre ungeborenen Kinder vor dem Coronavirus zu schützen, dürfen sie die Schulen nicht betreten, sondern müssen von daheim aus arbeiten. Theoretisch sollen sie ihre Stunden also online halten, während sogenannte Teamlehrkräfte in der Klasse aufpassen. In der Praxis klappt das nicht immer, also erledigen Schwangere oft Verwaltungsaufgaben, korrigieren, erstellen Material - falls Kollegen ihre Stunden vertreten - oder haben Zwangspause.

Weil der Lehrermangel in diesem Schuljahr schlimmer ist als in den Jahren zuvor, hatte der Ministerrat am ersten Schultag entschieden, die entsprechende Allgemeinverfügung zu ändern. Damit sollten alle Schwangeren, die freiwillig in der Schule unterrichten wollen und deren Arzt das erlaubt, auch wieder vor ihren Klassen stehen dürfen. Mehr Details konnte Kultusminister Michael Piazolo (Freie Wähler) am ersten Schultag vor drei Wochen nicht nennen. Kurz darauf gab das Ministerium auf SZ-Nachfrage bekannt, dass die Allgemeinverfügung zum Betretungsverbot ab 4. Oktober außer Kraft gesetzt sein solle und Details folgen würden.

"Unhaltbarer Zustand für Schulleitungen"

Zwar hatte das Ministerium am 20. September ein allgemeines Schreiben zu Covid-Schutzmaßnahmen verschickt, in dem auch kurz erwähnt wurde, dass trotz des Wegfalls des Betretungsverbots die Schulleitungen jede Schwangere und ihren Einsatzort im Einzelfall prüfen müssen. Sie sollen vor deren Einsatz eine "Gefährdungsbeurteilung" erstellen. Unterricht in einer Werkstatt oder in der Turnhalle ist anders zu bewerten als etwa die Musikstunde oder der Sprachkurs. Außerdem wurden "zeitnah" ein "Praxisleitfaden" und "Musterschreiben" angekündigt, die "in Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen" erarbeitet werden und "in Kürze" auf der Internetseite des Ministeriums erscheinen sollen. Dort bat man bis weit nach 16 Uhr am Freitagnachmittag um Geduld.

Bei den Schulleitern wuchs derweil der Frust, weil sie in der Regel den Schulbetrieb unabhängig von ihren schwangeren Kolleginnen geplant haben. "Was passiert mit dem Ersatz? Darf ich den behalten? Muss ich die Teamlehrkräfte wieder ausstellen?", fragt etwa Walter Baier, Direktor des Gymnasiums Bruckmühl und Chef der Direktorenvereinigung der Gymnasien. Gerade eingearbeitete Teamlehrer in Zeiten des allgemeinen Lehrermangels möglicherweise wieder rausschmeißen zu müssen, wäre für ihn "fatal". Baier wünscht sich klare Regeln, auch zum Einsatz der Schwangeren. Ist deren Rückkehr in die Schule wirklich rein freiwillig wie Piazolo angekündigt hatte? Oder brauche jede Frau ein Attest vom Arzt?

Die Lehrerverbände hatten bei Bekanntwerden der neuen Regelung schon vor einer Art Zugzwang gewarnt, der vorsichtigere Schwangere nun unter Druck setzen könnte und auch kritisiert, wieso das Ende des Betretungsverbots nicht schon früher entschieden worden war. Etwa vor oder in den Sommerferien. Zumal offenbar bereits im Frühjahr intern im Kultusministerium über eine Abschaffung des Betretungsverbotes diskutiert wurde.

Das Warten auf detaillierte Regelungen bezeichnete Hans Rottbauer, Abteilungsleiter für Dienstrecht im Bayerischen Lehrer- und Lehrerinnenverband (BLLV), am Freitag als "unhaltbaren Zustand für Schulleitungen". Die Verantwortung werde "abgewälzt". Kritik äußerte auch Florian Kohl, Vize-Vorsitzender der bayerischen Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW): "Wie sollen diese Gefährdungsbeurteilungen bis Dienstagfrüh erstellt werden?" Das Ministerium lasse die Schulleitungen im Stich.

In Piazolos Haus hielt sich das Verständnis für die Aufregung in Grenzen: Die Informationen seien gegen 14 Uhr an die Schulen verschickt worden, hieß es im Kultusministerium. Offenbar hatten diese nicht alle erreicht, manch Schulleiter meldete auch am späten Nachmittag noch: nichts. Und überhaupt seien die Schulen längst darauf hingewiesen worden, dass am 4. Oktober kein "Automatismus erfolgen werde". Die meisten Schwangeren würden zunächst weiter von daheim aus arbeiten, denn ohne Gefährdungsbeurteilung gebe es keinen Einsatz in der Schule. Und die müsse ab dem 4. Oktober erst erstellt werden. Aber nun seien Schulleiter "in der Lage, "anlassbezogene Gefährdungsbeurteilungen im Laufe der nächsten Zeit durchzuführen", und Schwangere "sukzessive" in die Schulen zurückzuholen. Dies sei ein "Prozess, der sicherlich noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird".

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