Innere Sicherheit:Nach tödlichen Schüssen in Supermarkt – Polizeigewerkschaft fordert „Taser“ für alle Streifen

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Mit dem Elektroschocker wird ein Täter mehrere Sekunden lang handlungsunfähig gemacht. Die Polizeigewerkschaft in Bayern fordert einen breiteren Einsatz der Waffe. (Foto: Boris Roessler/dpa)

Bislang steht die Elektropistole nur bestimmten Einheiten zur Verfügung. Der Vorsitzende der DPolG in Bayern verlangt einen flächendeckenden Einsatz.

Von Johann Osel

Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) in Bayern fordert einen flächendeckenden Einsatz von sogenannten Tasern im Dienst. Für „jede Streifenwagenbesatzung“ sollten die Elektropistolen zur Verfügung stehen, nicht wie bisher nur in geschlossenen Einheiten, teilte DPolG-Landeschef Jürgen Köhnlein am Dienstag mit. Anlass ist der tödliche Schusswaffengebrauch gegen eine mit einem Messer bewaffnete Frau am Vortag in München.

„Der Taser hat sich in einem Pilotversuch als guter Lückenschluss zwischen Pfefferspray und Dienstwaffe gezeigt“, sagte Köhnlein. Gerade bei Personen, die sich in psychischen Ausnahmesituationen befinden, könne der Taser zum Schutz der Beamten wie auch der körperlichen Unversehrtheit des Aggressors dienen. Allein die Androhung, den Taser zu benutzen, habe Aggressoren in der Vergangenheit oft von ihrem Vorhaben Abstand nehmen lassen.

Bayerische Polizistinnen und Polizisten haben Taser 2023 in 100 Einsatzlagen verwendet. In 73 Fällen drohten sie den Gebrauch der „Distanzelektroimpulsgeräte“, so der offizielle Name, nur an. Lediglich spezielle Gruppen haben bis dato Taser, etwa Spezial- und Unterstützungseinheiten, es sind bayernweit nur wenige Hundert Geräte im Bestand. Eine flächendeckende Ausstattung plant die Staatsregierung derzeit nicht. Taser seien eine wertvolle Ergänzung, doch nicht in lebensbedrohlichen Situationen, hieß es zuletzt. Zudem sei die Anwendung nur in größeren Teams sinnvoll. Nach Worten von Innenminister Joachim Herrmann (CSU) ist der Taser „kein Allerwelts-Einsatzmittel“, er bezog sich damit ebenfalls auf einen früheren Pilotversuch.

Auch Köhnlein räumte ein: Bei Messerangreifern sei die kritische Distanz zwischen Angreifer und Beamten nicht immer kompatibel mit dem Taser. „Es muss also immer ein Kollege mit bereits gezogener Waffe zur Absicherung dabeistehen.“ Für die DPolG überwiegen indes die Vorteile, die eine Ausdehnung auf alle Streifen erfordern. Köhnlein sprach sich zudem für ein „Sonderlagebild Messerangriffe“ aus. Die bisherige Erfassung der Tatwaffe in der Kriminalstatistik reiche nicht aus. „Um Schulungsmaßnahmen punktgenau ansetzen zu können und um mögliche Täter im Vorfeld erreichen zu können, brauchen wir belastbare und tiefergehende Daten der Vorfälle.“

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