Schulen - Weilheim in Oberbayern:Amtsgericht entscheidet gegen Maskenpflicht an Schule

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Weilheim (dpa/lby) - Ein Familiengericht im oberbayerischen Weilheim hat ein Kind von der Maskenpflicht in seiner Schule befreit. In dem Beschluss ordnete das Familiengericht am Dienstag an, dass die Schulleitung dem Kind nicht mehr das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auf dem Schulgelände vorschreiben darf. Wie eine Sprecherin des Gerichtes mitteilte, gelte die Entscheidung allerdings nur für diesen Einzelfall (Az. 2 F 192/21). Zuvor hatte die Online-Plattform "Tichys Einblick" berichtet.

Geklagt hatten in Weilheim die Eltern des Kindes. Das Verfahren wurde vor einer Familienrichterin geführt, die über eine mögliche Kindeswohlgefährdung durch die Masken zu entscheiden hatte. Dies sah das Gericht durch die an der Realschule geltenden Corona-Vorschriften als gegeben an. Die Richterin bezog sich auch auf Professor Christof Kuhbandner von der Universität Regensburg. Der Psychologe hatte bereits in der Vergangenheit auf mögliche negative Nebenwirkungen für Schüler hingewiesen.

Das Amtsgericht Weilheim entschied auch, dass das Kind an der Realschule nun wegen des Urteils nicht in der Klasse isoliert werden dürfe. Grundsätzlich wird durch die Gerichtsentscheidung aber nicht die entsprechende Verordnung gekippt. Denn für eine solche rechtliche Überprüfung wäre nicht das Amtsgericht zuständig, sondern die Verwaltungsgerichte.

Auch im thüringischen Weimar hatte das Familiengericht bereits gegen die Maskenpflicht an zwei Schulen entschieden. Das Thüringer Bildungsministerium hatte daraufhin "gravierende verfahrensrechtliche Zweifel" an der Entscheidung angemeldet. Die AfD im bayerischen Landtag forderte hingegen die Staatsregierung in München auf, die Verordnungen zu ändern, weil sich diese "längst als unsinnig und schädlich erwiesen" hätten.

© dpa-infocom, dpa:210413-99-189646/2

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