Süddeutsche Zeitung

Schule:Lehrer beklagen Arbeitsbelastung

Umfrage zeigt Unzufriedenheit mit Distanzunterricht

91 Prozent der Gymnasial- und Oberschullehrer in Bayern empfinden wegen des Distanzunterrichts eine höhere Arbeitsbelastung. Das geht aus einer Umfrage des bayerischen Philologenverbands (BPV) hervor, die am Freitag vorgestellt wurde und für die 2000 der 14 000 aktiven Mitglieder befragt wurden. 95 Prozent von ihnen gaben an, dass Vermittlung von Inhalten und ihre Überprüfung mit mehr Aufwand verbunden sei. Zwei Drittel erklärten, die Verschmelzung von Arbeit und Freizeit belaste, mehr als die Hälfte nannte die aktuelle Ungewissheit und 41 Prozent technische Schwierigkeiten als Problem. "Niemand mag den Distanzunterricht, weder Lehrer noch Schüler noch Eltern. Aber es ist die einzige Notlösung, die wir haben", sagte Philologenchef Michael Schwägerl. Er wolle den Distanzunterricht aber nicht schlechtreden, die Situation habe sich im Vergleich zum Frühjahr 2020 verbessert.

Dass nach den Ferien das Chaos ausgeblieben sei, liege am Engagement der Lehrer. 94 Prozent der Befragten nutzten private Hardware, 79 Prozent hätten sich zusätzlich privat Hard- oder Software angeschafft. "Lehrer erfüllen den staatlichen Bildungsauftrag mit privaten Geräten über private Internetleitungen in privaten Räumen", sagte Schwägerl. Dagegen berichten Eltern und Schüler von großen Unterschieden zwischen Lehrern, manche unterrichten engagiert digital, andere verschicken Arbeitsblätter. Große Unsicherheit löst unter Lehrern laut BPV der Datenschutz aus. Es könne nicht sein, dass Schüler mit Verweis auf ihre Rechte nur anonym am Unterricht teilnehmen oder Videokonferenzen verweigern, aber Lehrer immer in Bild und Ton übertragen sollten, sagte Schwägerl. 70 Prozent der Lehrer sehen datenschutzrechtliche Fragen unzureichend geklärt. Dazu kommt laut BPV-Vizechefin Rita Bovenz hoher Organisationsaufwand für Schulleiter und Lehrer, weil einige Eltern Video- oder Audiokonferenzen nicht erlauben, aber Ersatz erwarten.

Die Schulen hätten "allgemeine Hinweise zum datenschutzkonformen Einsatz" von Videokonferenzsystemen und digitalen Angeboten erhalten, teilte das Kultusministerium mit. Schüler-Klarnamen seien für Distanzunterricht "nicht zwingend erforderlich".

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SZ vom 23.01.2021 / angu, dpa
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