Nach den tödlichen Schüssen auf den Regensburger Studenten Tennessee Eisenberg will die Polizei nun den Fall erneut untersuchen. Polizeipräsident Rudolf Kraus erklärte, die Polizei müsse sich "ganz intensiv" damit befassen, dass man vor Ort keinen Einsatzleiter bestimmt habe.
Auch die Anwälte von Eisenbergs Familie hatten kritisiert, dass die Beamten bei dem Einsatz keinen Leiter gehabt hätten und daher chaotisch vorgegangen seien. Der 24-Jährige hatte im April mit einem Messer seinen Mitbewohner bedroht, der die Polizei alarmierte. Eisenberg wurde von zwei Beamten tödlich getroffen.
Innenminister Joachim Herrmann hat die Polizei beauftragt, bis Ende März einen ausführlichen Bericht über das Geschehen abzugeben, um Lehren aus dem tragischen Ende des Polizeieinsatzes ziehen zu können.
Die Kritik wächst
Die zwei Polizisten, die Eisenberg getroffen hatten, werden inzwischen wieder im Streifendienst eingesetzt. Während der Ermittlungen waren sie vorübergehend in den Innendienst versetzt worden. Die Staatsanwaltschaft hat das Verfahren gegen die beiden Männer inzwischen eingestellt. Der Einsatz der Dienstwaffen sei durch Nothilfe beziehungsweise Notwehr "geboten und damit gerechtfertigt" gewesen, hieß es. Die Rechtsanwälte der Familie wollen deswegen nun eine Klage beim Oberlandesgericht in Nürnberg erzwingen.
Auch in der Politik wächst die Kritik an der Einstellung der Ermittlungen. Die Grünen-Innenexpertin im Landtag, Susanna Tausendfreund, äußerte am Dienstag Zweifel an der Notwehr-Version der Staatsanwaltschaft. "Es hätte in einem öffentlichen Verfahren vor einem unabhängigen Gericht zumindest versucht werden müssen, das Geschehen zweifelsfrei zu klären", betonte sie.
Schließlich seien Widersprüche nur durch die Hartnäckigkeit der Familie des Studenten offenbart worden, die auf eigene Kosten ein Gutachten in Auftrag gegeben habe. "Ich kann deshalb die Familie in ihrem Entschluss nur bestärken, Beschwerde gegen die Verfahrenseinstellung einzulegen und gegebenenfalls ein Klageerzwingungsverfahren anzustrengen", sagte die Grünen-Politikerin.
Fehlende Begründung
Der Vorsitzende des Innenausschusses, Joachim Hanisch (Freie Wähler), beklagte, dass ihm die Begründung fehle, warum die Justiz den Fall zu den Akten legen wolle. Es wäre "das Mindeste gewesen, eine vernünftige Begründung für die Entscheidung zu liefern". Daher müssten Innenminister Joachim Herrmann und Justizministerin Beate Merk (CSU) in einer der nächsten Innenausschusssitzungen noch einmal Bericht erstatten.
Auch Rechtsausschuss-Chef Franz Schindler (SPD) kritisierte den Abschlussbericht der Staatsanwaltschaft. Die Einstellung des Verfahrens führe nicht dazu, "dass Rechtsfrieden hergestellt wird". Schwer verständlich sei die Argumentation, dass bei dem Einsatz von Anfang bis Ende eine ununterbrochene Notwehrlage gegeben gewesen sei.