Schreiber-Prozess in Augsburg:Befangenheitsantrag gegen Richter abgelehnt

Der Schreiber-Prozess zieht sich. Die Verteidigung kommt mit einem Antrag nicht durch - und stellt prompt einen neuen. Immerhin: Schreibers Personalien sind inzwischen festgestellt und die Beweisaufnahme hat begonnen.

Erneuter Prozess gegen Ex-Waffenlobbyist Karlheinz Schreiber

Hofft auf mildere Strafe: die Verteidigung von Ex-Waffenlobbyist Karlheinz Schreiber kommt mit einem Befangenheitsantrag gegen die Richter nicht durch - und stellt prompt einen neuen Antrag.

(Foto: dpa)

Anträge der Verteidigung, krankheitsbedingte Pausen für den Angeklagten: Der Schreiber-Prozess geht nur schleppend voran. Erst am Montag, dem vierten Verhandlungstag, stellte die Vorsitzende Richterin die Personalien des ehemaligen Waffen-Lobbyisten Karlheinz Schreiber fest. Auch die Beweisaufnahme hat begonnen - es wurden unter anderem Steuerbescheide verlesen.

Wegen zwei Befangenheitsanträgen gegen die drei Richterinnen hatte die Staatsanwaltschaft der Verteidigung beim vorherigen Termin Prozessverschleppung vorgeworfen. Auch den zweiten Antrag der Verteidigung wies das Gericht als unbegründet zurück. Die Anwälte stützten sich auf Behauptungen, die nicht der Wahrheit entsprächen, hieß es in dem Beschluss, den die Vorsitzende Richterin verlas. Die Verteidigung stellte einen weiteren Antrag: Das Verfahren gegen Schreiber solle in Teilen eingestellt werden, da die ihm vorgeworfenen Straftaten größtenteils verjährt seien.

Der heute 78 Jahre alte Schreiber war 2010 in Augsburg wegen Steuerhinterziehung zu acht Jahren Haft verurteilt worden. Sowohl er als auch die Staatsanwaltschaft legten Revision ein. Der Bundesgerichtshof (BGH) verwies das Verfahren zurück nach Augsburg an eine andere Kammer.

In dem neuen Verfahren geht es darum, ob Schreiber zur Tatzeit in Kanada lebte und damit dort - und nicht in Deutschland - steuerpflichtig gewesen wäre. Außerdem muss geprüft werden, ob die vorgeworfene Bestechung des Ex-Rüstungsstaatssekretärs Ludwig-Holger Pfahls (CSU) tatsächlich verjährt ist, wie es die Richter 2010 angenommen hatten.

Am Vormittag musste der gesundheitlich angeschlagene Schreiber eine Pause einlegen, um seinen Blutdruck zu messen. Nach dem Mittagessen wollte er sich auf einer Liege in einem separaten Raum im Justizgebäude ausruhen. Der 78-Jährige verbringt seine Tage derzeit nicht im Gefängnis, sondern unter Hausarrest im oberbayerischen Kaufering. Nach einem Herzinfarkt im März in seiner Zelle im Augsburger Gefängnis war er zunächst in die Reha gekommen.

Der Prozess wird an diesem Dienstag fortgesetzt - allerdings nicht wie ursprünglich vorgesehen mit dem Sohn des ehemaligen bayerischen Ministerpräsidenten Franz Josef Strauß (CSU), Max Strauß, im Zeugenstand, wie das Landgericht mitteilte. Die Vernehmung wurde dem Gericht zufolge aus verfahrenstechnischen Gründen abgesagt.

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