Süddeutsche Zeitung

Prozess in Würzburg:Sauerei im Steinbruch

  • Der ehemalige Geschäftsführer eines Schotterwerks im Kreis Würzburg steht vor Gericht, weil er auf seinem Gelände belasteten Schutt entsorgt haben soll.
  • Ein früherer Kollege wandte sich damit bereits vor drei Jahren an die Öffentlichkeit, um das "Kartell des Schweigens und Wegschauens" zu brechen.
  • Das Verfahren soll am 3. April fortgesetzt werden. Womöglich sagt dann auch der Ex-Mitarbeiter aus.

Von Olaf Przybilla, Würzburg

Zu Beginn der Jahres 2016 hat ein ehemaliger leitender Angestellter eines Schotterwerks in Aub im Kreis Würzburg sein Schweigen gebrochen, er wandte sich an die Medien. Im SZ-Gespräch sprach er vor drei Jahren von einer regelrechten "Müllmafia" auf dem Gelände in Unterfranken. Die Schilderungen klangen besorgniserregend: Seinen Angaben zufolge sollte in dem Werk über Jahre hinweg teerhaltiger Straßenschutt widerrechtlich entsorgt worden sein, auch von der Ablagerung von Altreifen, Werkstattabfällen und sogar eines Öltanks wollte der ehemalige Mitarbeiter wissen. Nun sitzt der Mann unter den Zuschauern eines Saals im Justizgebäude in Würzburg. Und muss nach kurzer Begrüßung durch den Richter den Saal wieder verlassen. Er sei ein möglicher Zeuge in diesem Prozess, wird ihm erklärt.

Sein früherer Kollege, der Geschäftsführer des Schotterwerks, ist in diesem Verfahren angeklagt. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 61-Jährigen unerlaubten Umgang mit Abfällen vor, auch unerlaubtes Betreiben von Anlagen, Bodenverunreinigung sowie Gewässerverunreinigung in 1400 Fällen. Sämtliche Vorwürfe, die der ehemalige Mitarbeiter erhoben hatte, finden sich nicht in der Anklage, was freilich zu erwarten war. Immerhin bezogen sich diese auf einen Zeitraum von 15 Jahren. Insgesamt aber scheint sich, sollten die Anklagepunkte zutreffen, vieles als richtig erwiesen haben. Von einem "Kartell des Schweigens und Wegschauens" hatte der Ex-Mitarbeiter vor drei Jahren gesprochen. Das dürfte er erfolgreich gebrochen haben.

Der Staatsanwalt wirft dem Geschäftsführer vor, in der Zeit zwischen 2011 und 2016 mehreren Firmen erlaubt zu haben, im Auber Ortsteil Baldersheim Bauschutt und Erdaushub abzukippen. Tatsächlich war es dort zwar grundsätzlich erlaubt, bestimmtes Material auf dem Steinbruchgelände abzulagern - allerdings nur unbedenklichen Bodenaushub, auch vorsortierten, rein mineralischen Bauschutt oder gereinigten Gleisschotter. Als Fahnder am 22. März 2016 acht Laster im Steinbruch kontrollierten, mussten sie allerdings feststellen, dass fünf davon auch kontaminiertes Material - darunter Teerstücke - geladen hatten. Die Anklage geht nun davon aus, dass in den fünf relevanten Jahren mehr als 15 000 Tonnen solchen Materials im Steinbruch entsorgt worden ist. Der Geschäftsführer soll seinem Betrieb dadurch 100 000 Euro gespart haben. Er habe aber auch in Kauf genommen, "Gewässer oder den Boden zu verunreinigen oder nachhaltig zu verändern", sagt der Staatsanwalt.

Damit nicht genug. Seine Werksfahrzeuge, darunter Radlader, aber auch firmenfremdes Großgerät ließ der Geschäftsführer laut Anklage am Grundwassersee im Schotterwerk reinigen. Dazu habe er Wasser aus dem See pumpen und die Fahrzeuge mit einem Feuerwehrschlauch abspritzen lassen. Der so entstandene Schlamm soll dann in den See geschoben worden sein. Als das Wasserwirtschaftsamt Proben vom Schlamm entnahm, stellte es Mineralölkohlenwasserstoff fest, eine gefährliche Verunreinigung also. 1400 Mal soll so gesäubert worden sein. Ganz ähnlich verhielt es sich offenbar in der Reifenwaschanlage. Dort sollen Fahrzeuge gereinigt werden, bevor sie das Gelände verlassen. Der anfallende Schlamm ist laut Anklage in mindestens 30 Fällen in ein Biotop im Steinbruch illegal verklappt worden.

Nachdem der Staatsanwalt die Anklage verlesen hat, ist das öffentliche Verfahren an diesem ersten Tag auch schon beendet. Das Gericht zieht sich mit Staatsanwalt und Verteidigung zu einem Rechtsgespräch zurück. Zu einer Verständigung kommt es nicht, weil die nur mit Zustimmung des federführenden Staatsanwalt erfolgen könne, teilt der Richter danach mit. Jener ist an diesem ersten Tag allerdings erkrankt und wird vertreten. Das Verfahren soll nun am 3. April fortgesetzt werden.

Womöglich sagt dann auch der Ex-Mitarbeiter aus. Nach dessen öffentlichen Aussagen hatte sich sogar der Landtag mit der Causa Aub beschäftigt.

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Quelle:
SZ vom 20.03.2019
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