Schottdorf-Affäre:4000 Euro für zweifelhafte Ermittlungen

  • Der Freistaat Bayern hat indirekt eingeräumt, dass die Staatsanwaltschaft München in der Schottdorf-Affäre rechtswidrig gegen einen Polizisten vorgegangen ist.
  • Die Behörden sind bereit dem Kriminalhauptkommissar Robert Mahler 4000 Euro Schadenersatz und Schmerzensgeld zu zahlen.
  • Der Beamte wies das Vergleichsangebot als unzureichend zurück.

Von Stefan Mayr

Der Freistaat Bayern hat - zumindest indirekt - eingeräumt, dass die Staatsanwaltschaft München I im Zuge der Schottdorf-Affäre in rechtswidriger Weise gegen einen Polizisten vorgegangen ist. Im Amtshaftungsprozess des betroffenen Kriminalhauptkommissars Robert Mahler hat der Freistaat nun einem Vergleichsangebot des Landgerichts München I zugestimmt. Demnach erklären sich die Behörden bereit, dem Beamten 4000 Euro Schadenersatz und Schmerzensgeld zu zahlen.

Grund dieser Entschädigung: Die Staatsanwaltschaft hatte gegen Mahler ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf Verfolgung Unschuldiger eingeleitet, nachdem CSU-Politiker Peter Gauweiler dies in einem Brief an den Präsidenten des Landeskriminalamts angeregt hatte. Gauweiler vertrat damals wie heute als Rechtsanwalt die Interessen des Augsburger Laborunternehmers Bernd Schottdorf - und gegen diesen hatte der Polizist ermittelt. Völlig zu Recht, wie das Landgericht am ersten Verhandlungstag klipp und klar feststellte. Die Einleitung des Ermittlungsverfahrens gegen den Polizisten hingegen bezeichnete das Gericht als "zweifelhaft" - und die jahrelange Fortdauer dieses Verfahrens sogar als "amtspflichtwidrig".

Mahler hat den Vergleich als unzureichend zurückgewiesen

Allerdings ist der Rechtsstreit noch nicht beendet. Denn Mahler seinerseits hat den Vergleich als unzureichend zurückgewiesen. Vor allem den Schmerzensgeldanteil in Höhe von 623,98 Euro empfindet er als zu gering. "Das amtspflichtwidrige Verfahren lief mehr als 1000 Tage lang", sagt er, "das entspräche einem Tagessatz von 60 Cent und das ist nicht angemessen." Er fordert wegen gesundheitlicher Beeinträchtigungen durch das Verfahren 20 000 Euro Entschädigung, diese will er nun per Gerichtsurteil durchsetzen. Dass er gute Chancen hat, ließ der Vorsitzende Richter Frank Tholl im November durchblicken: "Ob sich der Freistaat mit einem Urteil einen Gefallen tut, wird er selbst beurteilen müssen."

Angesichts solcher Aussagen kritisiert Robert Mahler die Personalpolitik der bayerischen Justiz. Denn während der Fall Schottdorf vor Gericht und im Untersuchungsausschuss des Landtags noch aufgearbeitet werden muss, wurde der Münchner Generalstaatsanwalt Christoph Strötz zum künftigen Präsidenten des Oberlandesgerichts Nürnberg ernannt. Strötz hatte im Mai vor dem Verfassungsausschuss ausgesagt, die Staatsanwaltschaft habe "stets nach Recht und Gesetz" entschieden.

Mahler: "Aber jetzt hat das Landgericht München I deutliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Verfahren geäußert." Insoweit sei Strötz mit schwerwiegenden Vorwürfen konfrontiert. "Ich habe den Eindruck, hier wird ein Staatsanwalt im Vorfeld des Untersuchungsausschusses versorgt." Die Generalstaatsanwaltschaft wollte die Einschätzung des Landgerichts nicht kommentieren.

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