Schönfelder und Palandt:Studie zu Juristen aus NS-Zeit

Die Benennung zweier Standardwerke der Justiz nach Juristen aus der NS-Zeit soll in Bayern wissenschaftlich geprüft werden. Wie das Justizministerium am Mittwoch mitteilte, hat es das Münchner Institut für Zeitgeschichte mit der Erstellung einer Studie zu den Juristen Otto Palandt und Heinrich Schönfelder beauftragt. Man habe auch die Fachminister in Bund und Ländern darüber informiert. Bei den öffentlich in der Kritik stehenden Werken handelt es sich um den "Schönfelder", eine Gesetzessammlung, und den "Palandt", einen Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch. Der Münchner Verlag C.H. Beck hielt an den Titeln bislang fest, dies sei aber keinesfalls als posthume Würdigung zu deuten. Das Forschungsvorhaben, das wohl ein Jahr in Anspruch nimmt, begrüßt der Verlag nun. Justizminister Georg Eisenreich (CSU) sagte, er halte es für "unerlässlich, dass das historische Bewusstsein für das nationalsozialistische Unrecht in allen Bereichen geschärft wird". In welchem Umfang Palandt und Schönfelder mit ihren Tätigkeiten in das NS-Unrechtsregime verwickelt waren, sei bislang aber wenig bekannt. Kritik war zuletzt etwa von Studenten und den Grünen gekommen. Das Ministerium hat bisher auch auf den "Bekanntheitsgrad" der Titel" verwiesen.

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