Ehrenamt in BayernInfokampagne zur Schöffenwahl startet

Am Ende entscheiden oft juristische Feinheiten darüber, wie ein Urteil ausfällt, ob etwa ein versuchter Totschlag vorliegt oder "nur" eine gefährliche Körperverletzung. Tödlich kann potenziell beides enden.
Am Ende entscheiden oft juristische Feinheiten darüber, wie ein Urteil ausfällt, ob etwa ein versuchter Totschlag vorliegt oder "nur" eine gefährliche Körperverletzung. Tödlich kann potenziell beides enden. (Foto: Volker Hartmann/dpa)

Gemeinsam mit der Schöffenvereinigung werden mehr als 60 Veranstaltungen in Bayern organisiert. Denn 2023 findet die bundesweite Schöffenwahl statt.

Vor der bundesweiten Schöffenwahl im nächsten Jahr läuft an den bayerischen Volkshochschulen (VHS) eine Infokampagne rund um das Ehrenamt als Richter an. Bis März 2023 sind laut Schöffenvereinigung und VHS-Verband bayernweit mehr als 60 Veranstaltungen geplant, um das "unbekannte Ehrenamt" bekannter zu machen und Kandidaten zu gewinnen.

Im Freistaat sind nach Angaben des Justizministeriums derzeit mehr als 4600 Schöffinnen und Schöffen aktiv, ihre Amtsperiode endet 2024. Die Laienrichter nehmen als Vertreter des Volkes an Prozessen in Amts- und Landgerichten teil und haben bei der Urteilsfindung dasselbe Stimmrecht wie die hauptberuflichen Richter - auch wenn sie sich in der Praxis meist an deren Expertise orientieren.

"Zur Ausübung des Ehrenamts muss man über keine juristischen Kenntnisse verfügen", teilen der VHS-Verband und die Schöffenvereinigung in einer gemeinsamen Ankündigung mit. Wer sich für das Amt als Schöffe interessiert, müsse nur die deutsche Staatsbürgerschaft haben und zwischen 25 und 69 Jahren alt sein. Die Amtszeit beträgt fünf Jahre.

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