Doppelmord von Schnaittach:Paar zu lebenslanger Haft verurteilt

Vermisstes Ehepaar - Sohn und dessen Frau festgenommen

Mitte Dezember 2017 wurdem Ingo P.s Eltern vermisst gemeldet - im Januar wurden die beiden gefunden: eingemauert in der Garage neben ihrem Haus.

(Foto: dpa)
  • Im Doppelmordprozess von Schnaittach sind die beiden Angeklagten zu lebenslangen Freiheitsstrafen verurteilt worden.
  • Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 26-jährige Ingo P. und seine drei Jahre jüngere Frau, Stephanie P., gemeinschaftlich die Eltern von Ingo P. umbrachten.
  • Stephanie P. soll ihren Mann zu der Tat angestiftet haben, weil sie ihn für sich alleine haben wollte.

Wegen der Ermordung der Eltern des Mannes muss ein Paar aus dem mittelfränkischen Schnaittach lebenslang hinter Gitter. Das Landgericht Nürnberg-Fürth verurteilte den 26-jährigen Informatiker und seine drei Jahre jüngere Frau zu jeweils lebenslanger Freiheitsstrafe. Die Leichen der Opfer hatte die Polizei einige Wochen nach der Tat eingemauert in einem Nebenraum im Anwesen der Eltern entdeckt.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Sohn in der Nacht auf den 14. Dezember 2017 seine im Bett liegende 66-jährige Mutter mit einem Zimmermannshammer erschlagen hatte. Danach tötete er auch seinen 70 Jahre alten Vater mit dem Hammer.

Die gelernte Kinderpflegerin war nach Überzeugung des Gerichts zwar in der Tatnacht nicht im Haus der Eltern des Mannes. Jedoch handelten die beiden Angeklagten nach Ansicht des Gerichts gemeinschaftlich, auch wenn die Frau nicht unmittelbar an der Ausführung der Bluttat beteiligt gewesen sei. Sie habe ihren Mann zu der Tat angestiftet, weil sie eine Heirat und ihren Einzug in das Haus seiner Eltern davon abhängig gemacht habe, "dass die Eltern nicht mehr da" seien, sagte Vorsitzende Richterin Barbara Richter-Zeininger. Mit dieser Drohung habe die Angeklagte ihren Verlobten gezwungen, seine Eltern zu ermorden, weil sie den 26-Jährigen "für sich allein haben wollte".

Die Staatsanwaltschaft hatte für den Angeklagten zusätzlich gefordert, die besondere Schwere der Schuld festzustellen und für ihn die Sicherungsverwahrung anzuordnen. Dem folgte das Gericht nicht.

Die Verteidigung hatte verlangt, die Angeklagten von der Mordanklage freizusprechen und allenfalls gegen den Angeklagten eine befristete Freiheitsstrafe wegen Totschlags zu verhängen. Für eine Tatbeteiligung der Frau gebe es keine Beweise, hatte Verteidiger Alexander Seifert in seinem Plädoyer gesagt.

An 15 Verhandlungstagen mussten sich Ingo P. und seine Frau vor Gericht verantworten, etwa 60 Zeugen und ein knappes Dutzend Sachverständige wurden in dieser Zeit gehört. Ob die Anwälte der Verteidigung oder die Staatsanwaltschaft nach dem Urteil in Revision gehen, sagten sie zunächst nicht.

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