Schmerzensgeld-Forderung:Wieder Prozess im Fall Ursula Herrmann

Knapp 40 Jahre nach dem Gewaltverbrechen an der damals neunjährigen Ursula Herrmann kämpft der Bruder des Opfers weiter vor Gericht: Diesmal um Schmerzensgeld, das er von dem verurteilten Täter erhalten will. Michael Herrmann waren im Jahr 2018 vom Landgericht Augsburg 7000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen worden. Er hatte allerdings 20 000 Euro gefordert, weshalb er Berufung einlegte, wie auch der beklagte Täter, der vor allem anführt, zu Unrecht verurteilt worden zu sein - und deshalb nicht für körperliche Folgen des Klägers verantwortlich gemacht werden könne.

Herrmann glaubt ebenfalls, dass der Verurteilte nicht der wahre Täter ist - auch deshalb hat er den Zivilprozess angestrengt, in dem es nicht nur um Schmerzensgeld geht, sondern durch den weiterhin Zweifel an der rechtmäßigen Verurteilung genährt werden sollen. Herrmann argumentiert, dass er nach der Festnahme des Täters im Jahr 2008 und der Verurteilung im Jahr 2010 an einem Tinnitus leide. Während das Landgericht seiner Argumentation teilweise gefolgt war, zeigte sich das Oberlandesgericht München am Dienstag skeptisch: Die Festnahme und Verurteilung des Täters könnten nicht als "schockartiger Eingriff" gewertet werden, zudem sieht das Gericht keinen zeitlichen Zusammenhang zwischen der Tat und den körperlichen Folgen. Beides sei aber rechtlich notwendig, um dem Kläger Schmerzensgeld zuzusprechen. Das Urteil soll am 31. März fallen.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: