Erfolglose Klage gegen Schlüsseldienst-Rechnung:Ganz normaler Wucher

Draußen vor der Tür - Manche Schlüsseldienste langen richtig zu

Ärgerlich - wenn der Schlüsseldienst kommen muss. Denn das kann schnell teuer werden.

(Foto: picture alliance / dpa-tmn)

Ein Schlüsseldienst kassiert für eine Minute Arbeit 326,27 Euro. Eine Kundin zeigt ihn deshalb wegen Wuchers an. Auch für die Staatsanwältin und den Richter am Amtsgericht Augsburg klingt die Summe zunächst vollkommen überzogen. Am Ende wird der Schlüsseldienst dennoch freigesprochen.

Von Stefan Mayr

Jennifer S. wollte nur schnell über die Straße einkaufen gehen. Dabei passierte ihr ein folgenreiches Missgeschick: Als sie mit zwei vollen Tüten wieder in ihre Wohnung zurück wollte, suchte sie vergeblich ihren Schlüssel. Sie hatte sich ausgesperrt. "Ich hatte eine Trainingshose an und musste eigentlich schon auf dem Weg in die Arbeit sein", berichtet die 27-Jährige. Per Handy rief sie einen Schlüsselnotdienst an - und dann wurde ihre Lage erst richtig verzwickt.

Eine halbe Stunde später war zwar ein Helfer da, und er brauchte nur wenige Sekunden, um die Tür zu öffnen. Doch dafür verlangte er 326,27 Euro. Diese Summe zahlte Jennifer S. in ihrer Eile zunächst, aber später zeigte sie den Schlüsseldienst wegen Wuchers an. Das alles geschah an einem Samstagvormittag im März 2010, nun beschäftigte sich das Amtsgericht Augsburg am Dienstag mit dieser Rechnung - und mit der Frage: Wie viel darf eine Türöffnung an einem Samstagvormittag kosten? Sind 326,27 Euro angemessen oder Abzocke? Hat sich der Schlüsseldienst strafbar gemacht?

Im ersten Moment, da waren sich Staatsanwältin, Richter und Sachverständiger einig, klingt die Summe für eine einminütige Dienstleistung vollkommen überzogen. Die Rechtslage allerdings stellt sich etwas anders dar, der Angeklagte wurde freigesprochen. "Eine Grundpauschale von 159 Euro ist gang und gäbe", berichtete der einbestellte Sachverständige. "Dazu kommen nachts oder am Wochenende Zuschläge von 50 bis 100 Prozent."

Diese Preise seien trotz der vergleichsweise schnell erledigten Dienstleistung durchaus angemessen, berichtete der Gutachter dem erstaunten Richter. "Ein Schlüsselnotdienst muss schon alleine 50 Prozent an das Callcenter abführen, dazu kommen hohe Werkzeug- und Personalkosten für Nachtdienste et cetera."

Der Gutachter betonte, dass es einen großen Unterschied mache, ob man einen Schlüsseldienst oder einen Schlüsselnotdienst beauftrage. Unter ersteren verstehe er Handwerker wie Schlosser oder Schreiner, die noch anderweitige Einnahmen haben und nur nach Terminabsprache kommen. Bei ihnen müsse man nur etwa 50 Euro zahlen, aber auch länger warten. Die Notdienste hingegen hätten 24 Stunden Bereitschaft und erledigten ausschließlich Sofort-Aufträge. Andere Einnahmequellen gebe es nicht. "Das ist einfach teurer", betonte der Sachverständige.

Was Verbraucherschützer raten

Verbraucherschützer warnen Betroffenen davor, sich über die Telefonauskunft mit dem erstbesten Dienst verbinden zu lassen. Stattdessen sollte man den Auftragnehmer behutsam aussuchen und dabei die Preise vergleichen. Allerdings verschweigen unseriöse Anbieter am Telefon oft die Nacht- und Wochenendzuschläge oder auch die Anfahrtskosten. Deshalb ist es empfehlenswert, schon im Voraus einen Festpreis auszumachen.

Der Verteidiger des Angeklagten verglich den Fall mit den Preisen im Käferzelt auf dem Oktoberfest: Dort koste ein kleines Wasser neun Euro, während eine 1,5-Liter-Flasche im Discounter nur wenige Cent koste. "Käfer verlangt den 46,5-fachen Preis", rechnete der Anwalt vor. Dennoch mache sich der Wirt nicht strafbar, er dürfe seinen Preis frei gestalten. Schließlich werde niemand gezwungen, sein Wasser bei Käfer zu kaufen - genauso wie man den Schlüsseldienst frei wählen könne.

Angesichts der klaren Worte des Gutachters beantragte letztlich auch die Staatsanwältin einen Freispruch für den Türöffner. Der Richter folgte diesem Plädoyer, obwohl er feststellte: "Der Preis kommt einem sehr hoch vor, insbesondere wenn man bedenkt, dass die Tür mit einem Personalausweis in wenigen Sekunden geöffnet wurde." Wucher liege aber nur dann vor, wenn der Preis in einem krassen Missverhältnis zur erbrachten Leistung stehe, und wenn man dabei zusätzlich bei seinem Opfer eine Zwangslage oder den Mangel an Urteilsvermögen ausnützt. Dies sei hier nicht der Fall gewesen.

Nach dem Urteil zog der Richter ein persönliches Fazit: "Bleibt nur zu hoffen und zu empfehlen, dass wir alle unsere Schlüssel eingesteckt haben."

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