Süddeutsche Zeitung

Schleierfahndung:Bayern holt die Grenzen zurück

Was beim G-7-Gipfel in Elmau als Ausnahme betrieben wurde, soll nun die Regel werden. Bayern installiert den immerwährenden Gipfel: Es soll kontrolliert werden, was das Zeug hält - überall und jederzeit.

Kommentar von Heribert Prantl

Die SPD ist schon eine recht lustige Partei. Kaum waren die SPD-Delegierten jüngst vom kleinen Parteitags in Berlin zurück (auf welchem, dem Vorsitzenden Gabriel zu Gefallen, die Vorratsdatenspeicherung knapp genehmigt worden war), fanden sie am Montag zu Hause im Postkasten die neue Nummer der Parteizeitung Vorwärts vor. Auf dem Titelbild ein nachdenklicher junger Mann mit einem Laptop und der plakativen Frage: "Wer schützt meine Daten?" In der Zeitung selbst gibt es dazu allerlei Antwortversuche, die richtige Antwort aber fehlt. Sie würde lauten: "Die SPD ist es nicht".

Da hilft es auch nichts, dass der Bundesjustizminister, den sein Parteichef zur Vorratsdatenspeicherung gezwungen hat, in der Zeitung die dringende Empfehlung abgibt, die Freiheitsrechte zu wahren. Er hält sich nämlich selbst nicht daran, wie der von ihm vorgelegte Gesetzentwurf zeigt. Die SPD, das demonstriert dieses Beispiel, will das Unmögliche: Sie ist für die grundlose Datenspeicherung, versucht aber zugleich, irgendwie auch dagegen zu sein. Sie greift das Grundrecht der Kommunikationsfreiheit an und tut zugleich so, als wäre der Angriff auch dessen Verteidigung.

Auf solche Eskapaden lässt sich die CSU nicht ein. Während die SPD sich noch die Wunden des Parteitags leckt und sich irgendwie mit der grundlosen Datenspeicherung abfindet, praktiziert die CSU in Bayern schon die nächsten Eingriffe in Bürgerrechte: verdachts- und ereignisunabhängige, also grundlose Kontrollen nicht nur im Datennetz, sondern auch im Straßennetz.

Beim G-7-Gipfel in Elmau erprobt, jetzt für immer: Gesichtskontrolle

Was im Telekommunikationsverkehr die Datenspeicherung ist, ist auf Straßen und in Zügen die Schleierfahndung: In Bayern werden die alten Grenzkontrollen auf neue Weise wieder eingeführt, im weitesten Grenzbereich und an den Durchgangsstraßen. Das also, was während des G-7-Gipfels in Elmau als Ausnahme betrieben worden war, soll nun die Regel werden. Bayern installiert den immerwährenden Gipfel: Es soll kontrolliert werden, was das Zeug hält; fünfhundert Polizisten sollen zusätzlich für diese Kontrollen abgestellt werden.

Die Schleierfahndung, also die "verdachts- und ereignisunabhängige Personenkontrolle" - vulgo Gesichtskontrolle - soll zum Inbegriff polizeilicher Arbeit werden: Kontrollen überall und jederzeit, ohne konkreten Anlass, ohne konkreten Verdacht und ohne auf der Suche nach einer bestimmten Person zu sein. Die CSU empfiehlt ihr Schleierfahndungs-Rezept auch den anderen Bundesländern. Vielleicht sollte sich die SPD, die ja in einem Großteil der Bundesländer regiert, schon mal auf einen Parteitag im Jahr 2016 einrichten, auf dem sie (dem SPD-Vorsitzenden zu Gefallen, der sich keine Sicherheitsdefizite nachsagen lassen will) die umfassende Schleierfahndung gutheißen soll.

Der Erfolg, so argumentiert die CSU, gebe ihren immerwährenden Polizeikontrollen recht: Bei den G-7-Sonderkontrollen habe man schließlich allerlei Verdächtiges erfasst. Gewiss: Bei solchen verdachtsunabhängigen Kontrollen gibt es immer Erfolge. Aber wenn allein der Erfolg einem Eingriff recht gibt, könnte man mit dieser Begründung auch wahl- und grundlos Hausdurchsuchungen veranstalten und dabei Computer beschlagnahmen.

Europa ist als ein Raum ohne Binnengrenzen konzipiert; so ist es Unionsrecht. Aber die Grenzen kehren zurück. Ungarn will Zäune aufstellen gegen die Flüchtlinge. Bayern zieht Kontrollschleier übers Land. Wo bleibt da die Freizügigkeit, die zu den Grundrechten in der EU gehört? Freizügigkeit heißt offenbar neuerdings, dass man mit ihr sehr freizügig umgehen kann.

Schleierfahndung bedeutet: Jeder ist jederzeit polizeipflichtig; die alten Grenzkontrollen sind dann überall. Diese Schleierfahndung ist ein Konzept zur Banalisierung der Grundrechte.

Ohne Verdacht

Bei der Schleierfahndung kontrollieren Polizisten in Zivil auf den Hauptverkehrsstrecken aus dem Ausland und ins Ausland Reisende ohne konkreten Verdacht. Die Fahndungsmethode wurde in den Neunzigerjahren zunächst in Südbayern eingesetzt, nachdem die Schlagbäume an der Grenze zu Österreich gefallen waren. Später wurde die Fahndung wegen der Grenzöffnung zu Tschechien auf große Teile des Freistaats ausgedehnt. Inzwischen haben andere Bundesländer die Schleierfahndung übernommen.

In Bayern setzt die Polizei auf zwei sogenannte Fahndungsschleier: Den ersten entlang der österreichischen und der tschechischen Grenze, wo fast 600 Beamte der Bayerischen Polizei Kontrollen durchführen. Dazu kommen rund 1400 Beamte der an der Grenze gelegenen Bundespolizeiinspektionen. In einem zweiten Fahndungsschleier können alle Polizisten der Bayerischen Polizei auf Durchgangsstraßen und in öffentlichen Einrichtungen des internationalen Verkehrs, wie Flughäfen oder Bahnhöfen, kontrollieren.

2014 wurden damit laut Innenministerium etwa 3400 Rauschgiftstraftaten und 500 Eigentums- und Vermögensdelikte aufgedeckt. Dazu kommen mehr als 8000 ausländerrechtliche Verstöße. sz

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SZ vom 24.06.2015/infu
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