Der Freistaat Bayern hat im vergangenen Jahr Schenkungsteuern in Höhe von fast 2,4 Milliarden Euro erlassen – und weniger als eine Milliarde eingenommen. Wie aus einer Antwort des Finanzministeriums auf eine Anfrage des SPD-Abgeordneten Florian von Brunn hervorgeht, belief sich der „Medianerlassbetrag“ auf 34,6 Millionen Euro. Das bedeutet, dass die Hälfte der Fälle unter diesem Wert und die andere Hälfte darüber liegt. Wie hoch die Steuerbefreiung in einzelnen Fällen war, darüber schweigt die Staatsregierung unter Berufung auf das Steuergeheimnis. Bei der Erbschaftsteuer gab es 2025 keinen Erlass. Zuerst hatte der BR berichtet.
Die milliardenschweren Steuererlasse für Firmenerben gehen zurück auf die Verschonungsbedarfsprüfung im deutschen Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht. Sie sieht vor, dass Erben und Beschenkte ab einem Betriebsvermögen von 26 Millionen Euro aufwärts teilweise oder ganz von der Steuer befreit werden können, wenn sie nachweisen, die Abgabe nicht schultern zu können. Kritiker warnen, dass die Regel missbraucht werde, um gezielt Abgaben zu vermeiden. Steuerkanzleien werben im Internet ganz offen mit solchen Versprechen: „Verschonungsbedarfsprüfung geschickt einsetzen und Erbschaftsteuer sparen.“
„Die Erlasse bei der Schenkungssteuer 2025 sind schockierend“, teilt der SPD-Abgeordnete Florian von Brunn mit. „Superreiche übertragen ihr Vermögen rechtzeitig und rechnen sich gezielt arm, um sich die Steuer erlassen zu lassen. Normale Menschen sind die Dummen und zahlen brav ihre Steuer.“
Laut den neuen Zahlen nahm Bayern 2025 fast 5,8 Milliarden Euro an Erbschaftsteuer ein, was ungewöhnlich viel ist. Die Summe dürfte mit dem spektakulären Erbfall des Knorr-Bremse-Unternehmers Heinz-Hermann Thiele zu tun haben. Dessen Milliardenerbe soll laut einem Bericht des Netzwerks Steuergerechtigkeit wegen eigener Versäumnisse bei der Steuergestaltung nicht verschont worden sein, was dem Staat im April 2025 auf einen Schlag massive Einnahmen bescherte. Die Stiftung selbst widerspricht dieser Darstellung: „Es hat hier keine Versäumnisse gegeben. Heinz Hermann Thiele, unser Stifter, hatte die Errichtung einer Familienstiftung für die Zeit nach seinem Ableben testamentarisch verfügt. Sein Motiv war dabei nicht eine Steueroptimierung.“
Solche Fälle sind allerdings die Ausnahme. In der Regel organisieren schwerreiche Unternehmerfamilien ihre Vermögensübertragungen schon zu Lebzeiten, etwa mithilfe von Familienstiftungen. Diese profitieren von Steuervorteilen. In Bayern wurden Familienstiftungen zwischen 2019 und 2024 in zwölf Fällen von Millionenzahlungen befreit, größtenteils bei der Schenkungsteuer. Auch die Erbersatzsteuer, die alle 30 Jahre auf Stiftungsvermögen anfällt, wird häufig erlassen.
Das bayerische Finanzministerium verteidigt die gesetzlichen Steuervorteile regelmäßig als Schutzmechanismus für Unternehmen und Arbeitsplätze. Unternehmensvermögen dienten dem Gemeinwohl. Bei der Verschonungsbedarfsprüfung hätten die Finanzämter zudem „kein Ermessen“, teilte das Ministerium dem BR mit. Der SPD-Abgeordnete Brunn kritisiert: „Die CSU deckt dieses System. Die SPD hat längst Reformvorschläge gemacht.“ Eine Entscheidung zu den Steuerprivilegien wird demnächst auch vom Bundesverfassungsgericht erwartet.
Hinweis der Redaktion: Im Artikel wurde nachträglich eine Stellungnahme der Heinz Hermann Thiele Familienstiftung ergänzt.



