Ausschluss per GemeindeordnungKioskbesitzer darf nicht in den Gemeinderat

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Die CSU in Scheidegg behält ihre Sitze im Gemeinderat. Nur ein Name ändert sich dort jetzt.
Die CSU in Scheidegg behält ihre Sitze im Gemeinderat. Nur ein Name ändert sich dort jetzt. Foto: Johannes Simon/Getty Images

Christian Reichart, Stimmenkönig der CSU in Scheidegg, muss seinen Platz im Gemeinderat wieder abgeben. Der Grund dafür ist durchaus kurios.

Kolumne von Florian Fuchs, Scheidegg

Bei Beamten ist die Sache recht klar, um ein gängiges Klischee zu bemühen. Oder hat schon einmal jemand einen Beamten stehen, sich körperlich anstrengen, vielleicht sogar arbeiten sehen? Höchstens sitzend am Schreibtisch, mit ausreichend Kaffee in der Tasse. Beamte oder auch sonstige Angestellte einer Gemeinde dürfen aber nicht mehr im Gemeinderat der Kommune sitzen, bei der sie arbeiten, das steht so in der vor der Kommunalwahl verschärften Gemeindeordnung. Außer sie arbeiten vorwiegend körperlich. Die in Scheidegg am Bodensee heiß diskutierte Frage war deshalb nun: Steht ein Kioskbesitzer vorwiegend, arbeitet er körperlich? Oder hockt der nur rum?

Christian Reichart, Betreiber von Christians Dorfkiosk inmitten Scheideggs, hatte sich nämlich beworben für den Gemeinderat, recht weit hinten nur, auf Platz elf der CSU-Liste. Aber der Mann ist bekannt in seiner Heimat, also haben ihn die Wähler ganz nach vorne gehäufelt, als Stimmenkönig der CSU. Worauf die Posse ihren Lauf nahm: Reichart darf sein Mandat nicht antreten, das zuständige Landratsamt hat einen Beschluss des örtlichen Wahlausschusses nun abschließend bestätigt. Weil er in seinem Kiosk eben nicht nur körperliche Arbeit verrichtet.

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Im Dorfkiosk verkauft Reichart zwar Souvenirs und Zeitungen und was ein Kiosk sonst so im Angebot hat. Er ist dort aber auch eine Art Zweigstelle von „Scheidegg Tourismus“, laut Homepage der Gemeinde verantwortlich für den Veranstaltungskalender und Auskünfte aller Art. Für die Gemeinde ist das praktisch, weil so ein Kiosk andere Öffnungszeiten als das Tourismusbüro hat. Für die CSU aber ist es unpraktisch: Reichart ist damit angestellt bei der Gemeinde – und darf nicht in den Gemeinderat.

Die CSU wusste dies natürlich vor der Wahl, war aber der Ansicht, dass ein Kioskbesitzer die ganze Zeit steht, also mithin körperlich tätig ist, weshalb die in der Gemeindeordnung festgehaltene Ausnahme vom Ausschluss aus dem Gemeinderat greifen müsste. Der Wahlausschuss ist da anderer Meinung, mit einleuchtender Argumentation: Reichart, erläutert Hauptamtsleiter Jürgen Hörmann, habe sogar einen Computer mit Anschluss an Scheidegg Tourismus, er verrichte dort keine andere Arbeit als die Kolleginnen im Tourismusbüro – und die sind keinesfalls vorwiegend körperlich tätig.

Der örtliche CSU-Vorsitzende ist so sauer über die Entscheidung, dass er eine Dienstaufsichtsbeschwerde eingelegt hat gegen die Wahlleiterin und den Hauptamtsleiter, denen das Landratsamt ja aber nun in der Sache recht gegeben hat. Dabei kann sich die CSU überhaupt nicht beschweren: Die Nominierung Reicharts hat sich trotzdem gelohnt, seine Stimmen darf die Partei behalten – für ihn rückt einfach der nächste Kandidat auf der Liste nach.

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