Süddeutsche Zeitung

Salmonellen-Skandal:Staatsanwaltschaft weitet Bayern-Ei-Ermittlungen aus

  • Im Bayern-Ei-Skandal hätten die Behörden offenbar viel früher durchgreifen müssen - vielleicht hätten drei Menschen dann nicht sterben müssen.
  • Die bayerische Verbraucherministerin Ulrike Scharf gesteht keine Fehler ein.
  • Jetzt gerät das zuständige Landesamt unter Druck.

Von Philipp Grüll und Frederik Obermaier, Regensburg

Im Fall Bayern-Ei hat die Staatsanwaltschaft Regensburg ihre Ermittlungen ausgeweitet. Wie die Behörde auf Anfrage bestätigte, gibt es mittlerweile neben Bayern-Ei-Eigentümer Stefan Pohlmann noch weitere Beschuldigte. Namen wurden nicht genannt, die Verdächtigten befinden sich offenbar auf freiem Fuß. Pohlmann hingegen sitzt seit August in Untersuchungshaft.

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass er spätestens im Frühjahr 2014 wusste, dass Eier seines Betriebs salmonellenbelastet sind - und dennoch weiter ausgeliefert hat.

Das Interessante daran: Die Staatsanwaltschaft stützt sich bei ihrer Einschätzung offenbar auch auf amtliche Proben. So waren im Frühjahr 2014 etwa bei zwei aufeinanderfolgenden Kontrollen am Bayern-Ei-Standort Ettling Salmonellen festgestellt worden.

Der Betrieb jedoch lief weiter. Nach Berechnungen der SZ sowie des BR-Magazins Kontrovers sollen mindestens 20 Millionen womöglich verseuchte Eier in den Handel gelangt sein.

Hunderttausende verseuchte Eier im Handel?

Wenn die Staatsanwaltschaft davon ausgeht, dass Pohlmann die Auslieferung schon damals hätte stoppen müssen, wirft das auch Fragen an das zuständige Landratsamt und das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) auf. Sie waren es, die die Proben genommen, ausgewertet und Pohlmann über das Ergebnis informiert haben.

Ein aktuelles Gutachten sowie die Angaben mehrerer Experten legen nahe: Die Behörden hätten wohl früher reagieren müssen, womöglich hätte der Tod dreier Menschen so verhindert werden können.

Bayerns Verbraucherschutzministerin Ulrike Scharf hatte sich in der Sache früh festgelegt: Die Behörden seien ihrer Verantwortung "völlig gerecht" geworden, sagte sie im Juni. Mittlerweile ist sie vorsichtiger geworden, entsprechenden Fragen weicht sie in Interviews aus. Ihr Sprecher wiederholt indes, es sei alles "nach Recht und Gesetz" verlaufen - mit einer wichtigen Einschränkung: "nach bisherigem Kenntnisstand".

Ministerin Scharf musste in der Bayern-Ei-Affäre schon einmal öffentlich zurückrudern. Sie hatte fälschlicherweise behauptet, in Bayern gebe es keine Käfig-Eier zu kaufen. Deswegen habe für die Bevölkerung auch keine Gefährdung bestanden, Bayern-Ei-Eier sind ja schließlich Käfig-Eier.

Häufung von Salmonellen-Fällen

Tatsächlich jedoch wurden Käfig-Eier - darunter auch mutmaßlich verseuchte Bayern-Ei-Eier - sehr wohl im Freistaat ausgeliefert. Es gab zudem eine Häufung ungeklärter Salmonellenfälle in Bayern. Diesen Sommer wurde nach mehreren neuen Salmonellenfunden auf der Internetseite www.lebensmittelwarnung.de vor Bayern-Ei-Eiern gewarnt.

2014 jedoch, als europaweit Hunderte an Salmonellen erkrankten, mindestens drei Männer starben und die Spur längst zu Bayern-Ei führte, stand auf der Homepage kein Wort davon. Der Bayern-Ei-Betrieb lief zunächst weiter, als wäre nichts geschehen.

Bayern-Ei lieferte Hunderttausende Eier aus, sie gingen an Großhändler in ganz Europa, landeten in Supermärkten, auf dem Teller Zehntausender Menschen. Dass es bei Bayern-Ei offenkundig ein Salmonellenproblem gibt, hielten Bayerns Behörden vor der Bevölkerung geheim, zum Erstaunen von Experten im Ausland.

"Das ist ungefähr so, wie wenn ein Fluss choleraverseucht ist und ich schicke die Kinder weiter zum Baden in den Fluss", sagt etwa ein Wissenschaftler, der mit der Aufklärung des Salmonellenausbruchs zu tun hat. Bayerns Verbraucherschutzministerium erklärt indes, dass 2014 nicht öffentlich vor Bayern-Ei-Eiern gewarnt wurde, da "die lebensmittelrechtlichen Voraussetzungen nicht vorlagen".

Ein aktuelles Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags legt dagegen nahe, dass die Behörden die Öffentlichkeit nicht nur hätten warnen können, sondern womöglich sogar hätten müssen.

So gebe es laut europäischem Recht eine Informationspflicht, sobald der Verdacht bestehe, dass von Lebensmitteln "ein Risiko für die Gesundheit von Mensch und Tier ausgehen kann", heißt es in dem Gutachten, das die SPD-Abgeordnete Sabine Dittmar in Auftrag gegeben hat.

Ab wann ein Risiko vorliegt, dazu hat das LGL aber eine ganze andere Sichtweise, wie man bereits an einem kleinen Beispiel sieht: So hatte Hessens Verbraucherschutzministerin jüngst auf eine Frage der SPD erklärt, dass sie Eier, auf deren Schalen sich Salmonellen befinden, als gesundheitsschädlich einstuft und öffentlich warnen würde, wenn es der Unternehmer nicht selbst macht.

LGL-Präsident Andreas Zapf hingegen hatte kurz zuvor im Umweltausschuss des bayerischen Landtags eine andere Lösung präsentiert: "Ich nehme das Ei, werfe es in den Kochtopf und habe ein hochwertiges Lebensmittel." Auch als sich die bayerischen Behörden nach etlichen positiven Salmonellenproben 2014 schließlich dazu durchrangen, Bayern-Ei-Eier zurückzurufen, wählten sie ein ungewöhnliches Vorgehen: Sie riefen in erster Linie Tageschargen zurück, also die Produktion jeweils eines Tages - jenes Tages, an dem die Salmonellen gefunden wurden.

Umstrittenes Vorgehen

Bei Experten ist dieses Prozedere umstritten: "Hühner werden ja nicht über Nacht salmonellenfrei", sagt Martin Holle, Lebensmittelrechtler an der Hamburger Hochschule für Angewandte Wissenschaften. "Wenn an einem Tag Salmonellen festgestellt werden, ist davon auszugehen, dass auch die Eier der Tage davor und danach belastet sind." Bayerns Behörden hätten "die Möglichkeiten, die sie zur Verfügung hatten, definitiv nicht ausgeschöpft".

Eine andere Wissenschaftlerin sagt: "Wenn man immer nur das Minimum macht, kumuliert das halt irgendwann in einer Katastrophe." Das heißt im Fall Bayern-Ei mutmaßlich: Hunderte Kranke und mindestens drei Tote.

Bestens informiert mit SZ Plus – 4 Wochen kostenlos zur Probe lesen. Jetzt bestellen unter: www.sz.de/szplus-testen

URL:
www.sz.de/1.2659248
Copyright:
Süddeutsche Zeitung Digitale Medien GmbH / Süddeutsche Zeitung GmbH
Quelle:
SZ vom 23.09.2015/doen
Jegliche Veröffentlichung und nicht-private Nutzung exklusiv über Süddeutsche Zeitung Content. Bitte senden Sie Ihre Nutzungsanfrage an syndication@sueddeutsche.de.