Rüge für die Ausländerbehörde in Ansbach:"Verfassungswidrig" und "unmenschlich"

Politiker sind empört: Ein Mann aus Tschetschenien und seine drei ältesten Kinder werden abgeschoben, obwohl die schwangere und wegen ihrer vierfachen Vergewaltigung hochtraumatisierte Mutter gerade im Krankenhaus behandelt wird. Geradezu perfide soll das Ausländeramt Ansbach dabei vorgegangen sein.

Von Dietrich Mittler

Es kommt nicht oft vor, dass im Landtag alle Fraktionen bei einem Antrag einhellig die Hand heben - so geschehen am Mittwoch im Petitionsausschuss. An Dramatik ist der behandelte Fall einer tschetschenischen Familie kaum mehr zu überbieten. "In einer Nacht-und-Nebel-Aktion", so wertet es Renate Ackermann, die sozialpolitische Sprecherin der Grünen, sei die siebenköpfige Familie am 14. März durch das Vorgehen der Ausländerbehörde in Ansbach auseinandergerissen worden.

So seien der Familienvater und die drei älteren Kinder nach Polen abgeschoben worden, obwohl die schwangere und wegen ihrer vierfachen Vergewaltigung durch russische Soldaten hochtraumatisierte Mutter gerade im Bezirkskrankenhaus behandelt wurde. Die jüngeren Kinder - eineinhalb und zweieinhalb Jahre alt -, sind mittlerweile bei deutschen Pflegeeltern untergebracht.

Beim vierten und bislang letzten Abschiebeversuch am 10. April sei das Ausländeramt Ansbach, so war im Petitionsausschuss zu hören, geradezu perfide vorgegangen: Eine Mitarbeiterin der Ausländerbehörde besuchte demnach in Begleitung einer Kollegin vom Jugendamt die Tschetschenin im Bezirkskrankenhaus und teilte ihr dort mit, sie könne ihre Kinder jetzt sehen. Dazu müsse sie aber mitkommen. "Dann", so hieß es, "wäre sie mit Sicherheit abgeschoben worden." Das Landratsamt Ansbach teilte dazu mit: "Die übermittelten Aussagen treffen nicht zu."

Ein Jurist des Innenministeriums stufte am Mittwoch das Vorgehen der Behörde als rechtlich "in keiner Weise zu beanstanden" ein. Die Abgeordneten der CSU - dabei wortführend Kerstin Schreyer-Stäblein aus dem Stimmkreis München-Land - sehen zwar rechtlich auch keinen Grund zur Kritik, aus menschlicher Sicht könne man aber zu anderen Schlüssen kommen.

Deutlicher äußern sich Abgeordnete der Opposition und der FDP. Sie prangern das Vorgehen der Ansbacher Behörde als "verfassungswidrig" und als "unmenschlich" an. Es habe kein Zeitdruck bestanden, die vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) gesetzte Frist zur Abschiebung ende erst am 11. Juni.

Einstimmig fiel im Petitionsausschusses schließlich der Beschluss, darauf hinzuwirken, dass der Vater und die drei Kinder aus Polen zurückgeholt werden, sofern die Mutter in Bayern bleiben kann - und da spreche mittlerweile vieles dafür. Scharfe Kritik am Verhalten der Ansbacher Behörde kommt auch von Albert Schmid, dem früheren Präsidenten des BAMF. Eine Trennung von Vater und Mutter im Zuge einer Rücküberstellung sei "nicht hinnehmbar" - insbesondere dann nicht, wenn, wie in diesem Fall, die Frau im sechsten Monat schwanger sei.

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