Die Justiz lässt sich Zeit. Seit fast 13 Jahren sitzt der mittlerweile 61-jährige Manfred Genditzki im Gefängnis, weil das Landgericht München II es als erwiesen ansah, dass er im Oktober 2008 die Rentnerin Lieselotte Kortüm in ihrer Wohnung in Rottach-Egern in der Badewanne ertränkt habe. Im Juni 2019 stellte Genditzkis Anwältin Regina Rick den Antrag, das Verfahren wieder aufzunehmen. Eineinhalb Jahre brauchte das Landgericht München I für seine Entscheidung, den Wiederaufnahmeantrag als unzulässig abzuweisen. Im September 2021 hob das Oberlandesgericht München diesen Beschluss jedoch auf: Der Antrag ist zulässig. Nun liegt der Ball wieder beim Landgericht München I, und wieder sind fast drei Monate vergangen, ohne dass das Gericht auch nur einen Termin für die Anhörung der von Genditzkis Anwältin benannten Sachverständigen und Zeugen angesetzt hätte.
Fall Genditzki:War der "Badewannenmörder" doch kein Mörder?
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Seit fast 13 Jahren sitzt Manfred Genditzki im Gefängnis, für den Mord an einer Rentnerin in Rottach-Egern. Nun gibt es allerdings ein Gutachten, das eine andere Erklärung für deren Tod bietet, und Menschen, die fest an die Unschuld des Verurteilten glauben.
Von Hans Holzhaider, München
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