Süddeutsche Zeitung

Rosenheim:Zweifel an Aussage

Lesezeit: 1 min

Spekulationsgeschäfte bei Kathrein beschäftigen Gericht

Seit ein paar Tagen ist Anton Klaus Kathrein neuer Verbandsvorsitzender der südostbayerischen Metall- und Elektroindustrie. Der Chef des großen Rosenheimer Antennenherstellers Kathrein tritt damit nun auch im Branchenverband in die Fußstapfen seines Vaters, des 2012 verstorbenen Firmenpatriarchen Anton Kathrein. Dessen Testamentsvollstrecker kämpft unterdessen weiter vor Gericht gegen ehemalige Angestellte des Tochterunternehmens Katek, das von Kathrein senior nach waghalsigen Spekulationsgeschäften in den Jahren 2011 und 2012 vor der Pleite gerettet werden musste. In dem Traunsteiner Zivilprozess werden Zweifel an einer früheren Zeugenaussage des verstorbenen Patriarchen laut.

Gegenüber der damals in dem Fall ermittelnden Kriminalpolizei hatte Anton Kathrein laut Vernehmungsprotokoll im Jahr 2012 ausgesagt, dass in der gesamten Kathrein-Gruppe als produzierendem Unternehmen der Handel mit Derivaten grundsätzlich nicht üblich gewesen sei und auch gegen die Vorgaben verstoßen habe. Mit unsauberen Goldleihe-Geschäften und Währungsspekulationen hatten der damalige Katek-Geschäftsleiter, dessen Ehefrau und eine weitere Buchhalterin bei dem Grassauer Unternehmen aus einem Defizit von einigen Millionen Euro noch sehr viel größere Verluste gemacht. Die Strafprozesse wegen Untreue gegen die drei Angestellten endeten 2014 rechtskräftig mit je fünfeinhalb Jahren Haft für die beiden miteinander verheirateten Führungskräfte und mit einer Bewährungsstrafe für die Buchhalterin.

Nun versucht Testamentsvollstrecker Werner Zettl von den verurteilten Katek-Mitarbeitern entgangene Zinsen auf die Millionen einzuklagen, mit denen Kathrein sein Unternehmen vor der Pleite retten musste. In dem Prozess kamen allerdings ältere Beratungsprotokolle von Banken und Kreditverträge auf den Tisch, in denen sich Kathrein ausdrücklich das Recht zusichern ließ, das Geld auch für Spekulationsgeschäfte zu verwenden. Dies hat nun den Anwalt der Buchhalterin veranlasst, innerhalb des Zivilverfahrens seinerseits eine Klage auf Schmerzensgeld und Schadenersatz für die erlittene Untersuchungshaft einzulegen. Die sei damals nur aufgrund der aus seiner Sicht falschen Aussage Kathreins verhängt worden.

Bestens informiert mit SZ Plus – 4 Wochen kostenlos zur Probe lesen. Jetzt bestellen unter: www.sz.de/szplus-testen

URL:
www.sz.de/1.2898754
Copyright:
Süddeutsche Zeitung Digitale Medien GmbH / Süddeutsche Zeitung GmbH
Quelle:
SZ vom 10.03.2016 / kpf
Jegliche Veröffentlichung und nicht-private Nutzung exklusiv über Süddeutsche Zeitung Content. Bitte senden Sie Ihre Nutzungsanfrage an syndication@sueddeutsche.de.