Das Landratsamt im oberbayerischen Rosenheim hat sich selbst die Baugenehmigung für die hoch umstrittene Flüchtlingsunterkunft in der kleinen Gemeinde Rott am Inn erteilt. Wie die Kreisbehörde am Mittwochnachmittag mitteilte, will sie sich bei der Umsetzung ihrer schon vor mehr als einem Jahr gefassten Pläne an die jüngsten Empfehlungen des Petitionsausschusses im bayerischen Landtag halten. Demnach werde die ursprünglich auf 500 Geflüchtete ausgelegte Ankunftseinrichtung für den Landkreis Rosenheim nur mit maximal 270 Personen belegt. Diese sollen nach und nach in die ehemalige Lampenfabrik einziehen. In einem ersten Schritt würden 120 bis 150 Flüchtlinge dort einquartiert, die nächsten folgten sechs Monate später. Ende September 2028 werde man die Unterkunft wieder aufgeben, was man der Gemeinde noch schriftlich zusichern werde.
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Die Pläne für eine solche Unterkunft hatte Rosenheims Landrat Otto Lederer (CSU) dem Rotter Bürgermeister Daniel Wendrock just am Tag nach der bayerischen Landtagswahl im Oktober 2023 offenbart. In der 4000-Einwohner-Gemeinde erhob sich sofort scharfer Protest gegen eine Einrichtung dieser Größe. In der beengt und ohne größere Freiflächen inmitten des örtlichen Gewerbegebiets gelegenen früheren Produktionshalle sei keine menschenwürdige Unterbringung möglich, heißt es von der Bürgerinitiative „Rott rot(tiert)“. Zudem sei die Immobilie mit Quecksilber belastet, vermutet die BI, die ein anderslautendes Gutachten als unzureichend kritisiert. Zugleich muss sich die Initiative gegen den unerwünschten Beifall von Rechtsextremen und der AfD wehren. Die AfD hat die bereits im Ausschuss behandelte Petition aus Rott zuletzt zum Thema in einer Plenarsitzung gemacht, um im Wahlkampf politisches Kapital aus dem Thema zu schlagen.
Die Gemeinde Rott sieht sich angesichts ohnehin knapper Kapazitäten bei der Wasserversorgung und in der Kläranlage durch Pläne des Landratsamts ihrer Entwicklungsmöglichkeiten beraubt. Sie hat ihre Zustimmung zu dem Bauantrag verweigert, worüber sich das Landratsamt nun hinweggesetzt hat. Mit einem solchen, in ähnlichen Fällen zuletzt weithin üblichen Schritt hat die Gemeinde schon länger gerechnet. Sie wird gegen die Entscheidung nun voraussichtlich Klage erheben.