Die beiden 25 und 26 Jahre alten Männer, die am Dienstag vom Landgericht Traunstein wegen eines tödlichen Überholmanövers zu jeweils mehr als zwei Jahren Haft verurteilt worden sind, fechten auch diese Entscheidung an. Ihre Anwälte haben Revisionsanträge gestellt. Schon das Amtsgericht Rosenheim hatte die zwei Tuning-Fans der fahrlässigen Tötung schuldig gesprochen, weil sie 2016 ein überholendes Auto nicht hatten einscheren lassen, sodass es in einen entgegenkommenden Kleinwagen raste. In dem starben zwei junge Frauen. Der überholende Fahrer hatte die vom Amtsgericht verhängte Bewährungsstrafe von einem Jahr und acht Monaten akzeptiert.
Rosenheim:Revisionen im Raserprozess
© SZ vom 15.11.2019 / kpf - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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