Rosenheim:Raserprozess endgültig vorbei

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Mehr als viereinhalb Jahre nach dem tödlichen Unfall auf einer Rosenheimer Umgehungsstraße ist der Rosenheimer Raserprozess juristisch wohl an seinem endgültigen Ende angelangt. Die Familien der beiden getöteten jungen Frauen verzichten nach dem jüngsten Urteil des Landgerichts Traunstein auf eine weitere Revision, wie sie nun dem Oberbayerischen Volksblatt mitgeteilt haben. Da auch die Staatsanwaltschaft keine weiteren Rechtsmittel einlegt, wird nun der überraschende Freispruch für einen der drei jungen Autonarren rechtskräftig, die den Unfall verursacht haben sollen.

Eine ganze Reihe von Richtern und Strafkammern war zuvor der Auffassung gewesen, dass sich die drei Fahrer an einem Novemberabend 2016 ein Überholmanöver geliefert haben, bei dem zwei Einheimische in ihren BMW einen Auswärtigen in seinem Golf nicht mehr einscheren ließen, sodass er frontal mit dem entgegenkommenden Kleinwagen der jungen Frauen zusammenstieß. Eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und acht Monaten für den Golffahrer wurde schon nach der ersten Instanz rechtskräftig, später hat das Landgericht Traunstein die mindestens zweijährigen Haftstrafen gegen die BMW-Fahrer bestätigt und teilweise verschärft. Allerdings ist dem Vorsitzenden dabei ein Formfehler unterlaufen, indem er einem Angeklagten nur per Handzeichen statt per Beschluss erlaubte, kurz den Saal zu verlassen. Das Oberste Landesgericht sah darin einen Revisionsgrund. Im nächsten Anlauf vor einer anderen Traunsteiner Kammer wurde dieser bisher am härtesten bestrafte Fahrer Ende Juni im Zweifel freigesprochen, während der Fahrer des vorderen BMW seine Strafe absitzt. Auf mehr als die immer weiter zurückliegenden Beobachtungen von Zeugen, die dem Landgericht nun nicht mehr für eine Verurteilung ausreichten, hätte sich auch eine weitere Instanz nicht stützen können.

© SZ vom 10.07.2021 / kpf - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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