Süddeutsche Zeitung

Landgericht Traunstein:Berufungsprozess gegen Rosenheimer Raser beginnt

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Von Matthias Köpf, Traunstein

Schriftliche Urteile eines deutschen Amtsgerichts können allein durch sprachliche Nüchternheit auf ganz eigene Weise gnädig sein. Denn als der Vorsitzende Richter im Landgericht Traunstein die Urteile der Vorinstanz aus Rosenheim auszugsweise vorliest, da können ihm die beiden Familien auf den Plätzen für die Nebenkläger völlig gefasst zuhören. Äußerlich fast unbewegt sitzen sie neben ihren Anwälten. Erst als die fürchterlichen Verletzungen der drei jungen Frauen zur Sprache kommen, schafft auch die bloße Auflistung medizinischer Fachbegriffe nicht mehr genügend Distanz.

Eine dieser drei jungen Frauen mit den fürchterlichen Verletzungen wischt sich die Tränen aus den Augen, ihre Eltern versuchen ihr beizustehen. Sie ist heute selbst Nebenklägerin, doch die anderen beiden sind tot. Ihre kleine Schwester und ihre beste Freundin sind vor drei Jahren mit 15 und 21 Jahren gestorben, weil drei junge Männer in aufgemotzten Autos einander auf einer Rosenheimer Umgehungsstraße partout überholen oder eben nicht überholen lassen wollten.

So hat es jedenfalls das Amtsgericht Rosenheim festgestellt, das für den Tatkomplex im vergangenen Jahr mehrere Anläufe gebraucht hat. Im ersten Versuch gab es nur einen Angeklagten, weil ein zweiter dauerhaft verhandlungsunfähig geschrieben war. Ohne diesen anderen Angeklagten, der in seinem getunten Golf zwei ebenfalls hoch motorisierte BMW überholt hatte und dabei frontal mit dem entgegenkommenden Kleinwagen der Frauen zusammengestoßen war, platzte der Prozess. Der erste Angeklagte, der den Golf laut Anklage nicht hatte einscheren lassen, erhielt seinen Führerschein zurück, den man ihm nach Ansicht des Gerichts ohne Urteil nicht länger habe vorenthalten können.

Kurz bevor der Prozess mit beiden Angeklagten ein zweites Mal begann, stoppte die Rosenheimer Polizei diesen jungen Mann nach einem waghalsigen nächtlichen Autorennen im Stadtgebiet. Für dieses Rennen verurteilte ihn das Amtsgericht dann separat zu einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen. Für den tödlichen Unfall erhielt er zwei Jahre Haft, der überholende Golffahrer kam nach einem Geständnis mit einem Jahr und acht Monaten auf Bewährung davon.

Zugleich hielt das Amtsgericht die Staatsanwaltschaft an, einen weiteren Mann anzuklagen, der in jener Nacht hinter dem ersten Angeklagten gefahren war und ebenfalls den Golf am Einscheren gehindert habe. Ihn verurteilte das Amtsgericht dann zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und drei Monaten, auch ihn wegen fahrlässiger Tötung. Der überholende Golffahrer, ein junger Mann aus Ulm, der an jenem Abend wegen einer Verabredung mit einer Internet-Bekanntschaft zum ersten Mal in Rosenheim war und wie seine Beifahrerin bei dem Unfall schwer verletzt wurde, hat seinen Anteil gestanden, sich entschuldigt und das Urteil des Amtsgerichts akzeptiert.

Für ihn ist der Fall abgeschlossen. Die beiden BMW-Fahrer jedoch, zwei inzwischen 25 und 26 Jahre alte Freunde aus der Rosenheimer Tuning-Szene, die an dem Abend je ein weiteres Mitglied der Clique als Beifahrer hatten, legten wie die Staatsanwaltschaft Berufung gegen die Urteile ein. Darum sitzen nun sie und die Angehörigen der Opfer, die keinen einzigen Tag all der vorherigen Prozesse versäumt haben, am Donnerstag in Traunstein vor der 6. Strafkammer des Landgerichts und hören dem Vorsitzenden beim Lesen zu.

Jürgen Zenkel ist ein erfahrener Strafrichter und weiß, welche Wirkungen so ein Vortrag und so ein Prozess auf Überlebende und Hinterbliebene haben können. "Diese Verhandlung betrifft ein Drama", stellt er für sie klar, aber ein Strafverfahren sei auf absolute Sachlichkeit ausgelegt. Die Nebenkläger haben die verlesenen Urteile ohnehin oft genug gelesen und sich auch sonst wenig erspart. Das seien sie den Mädchen einfach schuldig, sagt Franz Daxlberger, dessen jüngere Tochter tot ist und dessen ältere seit dem Unfall ganz anders aussieht als zuvor, kaum mehr arbeiten kann, den Geruchssinn verloren hat und beim Schmecken nur noch süß und salzig unterscheiden kann. Nicht nur ihn hat es noch bitterer gemacht, dass die beiden BMW-Fahrer bisher wenig zur Aufklärung des Unfalls beigetragen und kaum ein einziges Wort zu all dem gesagt haben.

Jetzt, in der zweiten Instanz, wollen sie das aber tun, und ihre Verteidiger wollen in einem Rechtsgespräch hinter verschlossenen Türen gleich zu Prozessbeginn erreichen, dass die Kammer dafür Bewährung in Aussicht stellt. Davon will der Vorsitzende aber noch nichts wissen, und die Aussagen der beiden Männer erschöpfen sich dann auch weitgehend darin, sie hätten geglaubt, der Golf neben ihnen werde langsamer werden, weshalb sie selbst womöglich beschleunigt hätten, um ihm eine Lücke zu schaffen. "Da steigt man doch voll auf die Bremse! Warum nicht?", will Zenkel wissen, doch ganz genau wollen sich die Angeklagten ohnehin nicht erinnern können.

Da sich auch die überlebende junge Frau nicht mehr an den Unfall erinnern und von den vorherigen Überholmanövern auf der Gegenspur gar nichts wissen kann, wird viel vom Gutachten des Sachverständigen abhängen. Der hat sich wegen der dünnen Spurenlage schon vor dem Amtsgericht kaum definitive Aussagen zugetraut. Der Prozess ist auf sieben Verhandlungstage angesetzt, das Urteil soll spätestens am 12. November fallen.

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Quelle:
SZ vom 11.10.2019
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