Süddeutsche Zeitung

Traunstein:Raser muss noch länger ins Gefängnis

Im Berufungsprozess verurteilt das Landgericht zwei Männer wieder wegen fahrlässiger Tötung - für einen wird das Strafmaß verschärft.

Von Matthias Köpf, Traunstein

Der Unfall hat zwei Menschenleben gekostet, mehrere Leben zerstört und die ganze Region Rosenheim aufgewühlt. Auch drei Jahre sowie mehrere Anläufe vor Gericht später bleibt im größten Saal des Landgerichts im 50 Kilometer entfernten Traunstein kaum ein Platz frei. Dort soll abermals ein Urteil fallen über zwei autoverliebte junge Männer, die sich für den Tod zweier junger Frauen auf einer Rosenheimer Umgehungsstraße verantworten müssen. Die Traunsteiner Strafkammer verwirft am Ende alle Berufungen der Angeklagten wie auch der Staatsanwaltschaft gegen die Urteile des Rosenheimer Amtsgerichts aus dem Vorjahr. Einer der beiden Männer, inzwischen ist er 26 Jahre alt, muss nun wegen fahrlässiger Tötung für zwei Jahre und drei Monate in Haft. Der andere, um ein Jahr jüngere Mann erhält zwei Jahre und fünf Monate.

Ihre Anwälte hatten noch Freisprüche gefordert, denn aus ihrer Sicht hatte sich nichts von all den Vorwürfen beweisen lassen: die Autorennen davor nicht und auch nicht ihr Verhalten auf der Umgehungsstraße, als ein dritter Fahrer die beiden überholen wollte und dann in den Gegenverkehr raste. "Objektive Beweismittel zum Fahrverhalten sind nicht vorhanden", sagte dazu auch der Vorsitzende Richter Jürgen Zenkel in seiner Urteilsbegründung. Die Kammer müsse sich deshalb auf Zeugenaussagen stützen - und vor allem stützte sie sich auf die Aussagen des dritten Fahrers, der vom Amtsgericht zu einem Jahr und acht Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden war und dieses Urteil angenommen hatte.

Dieser Mann war an jenem Tag mit seinem getunten VW Golf aus Ulm nach Rosenheim gefahren, um sich dort mit einer Frau aus Österreich zu treffen. Auf der Umgehungsstraße versuchte er, die beiden ebenfalls hoch motorisierten BMW der beiden jungen Männer aus dem Raum Rosenheim zu überholen. Die sollen sich schon zuvor an mehreren Stellen Rennen geliefert haben und nun zunächst ihn überholt und dann verhindert haben, dass der Golf auf der Umgehungsstraße wieder nach rechts einscheren konnte - trotz des entgegenkommenden Autos. In diesem Kleinwagen saßen drei junge Frauen, von denen eine noch am Unfallort ihren fürchterlichen Verletzungen erlag, eine später im Krankenhaus starb und eine schwer verletzt überlebte.

Sie hat bei dem Unfall ihre Schwester, ihr früheres Äußeres, ihren Geruchssinn und ihren einstigen Alltag verloren. Mit ihren Eltern und mit den Hinterblieben ihrer Freundin hat sie seither jeden einzelnen der vielen Prozesstage verfolgt. Die Familien traten als Nebenkläger auf, und einer ihrer Anwälte erkannte in seinem Plädoyer bei den BMW-Fahrern nicht bloße Fahrlässigkeit. Durch das Verhindern des Einscherens hätten diese die Kollision billigend in Kauf genommen, "wir sind da knapp am Mordmerkmal der Heimtücke".

So weit ging die Kammer am Ende nicht, gleichwohl stellte der Vorsitzende eines klar: "Es handelt sich um keinen Dummejungenstreich, sondern um eine hoch kriminelle Handlung." In der Gesamtschau vieler Indizien sei das Gericht zu der sicheren Überzeugung gelangt, dass der eine BMW-Fahrer tatsächlich zum anderen aufgeschlossen und beide zusammen keine Lücke gelassen hatten, als der Golffahrer wieder hätte einscheren müssen. Ein Rennen im juristische Sinn sei dieses Überholmanöver aber nicht gewesen, jedenfalls nicht aus Sicht der BMW-Fahrer.

"Die Schweine haben mich nicht reingelassen", hatte der Golffahrer kurz nach dem Unfall seiner Schwester am Telefon gesagt, wie diese selbst aussagte. Dass er da schon an falschen Behauptungen zu seiner eigenen Entlastung gestrickt habe, hält das Gericht für unwahrscheinlich. Viel eher traut die Kammer das den Angeklagten und den beiden anderen Mitgliedern ihrer Tuning-Clique zu, die auf den beiden Beifahrersitzen saßen. Im Verlauf des Prozesses hatte ein Zeuge ausgesagt, er habe einen weiteren Mann von solchen Absprachen erzählen hören. Dieser weitere Mann wollte im Zeugenstand dann aber nichts mehr davon wissen, weshalb ihn der Staatsanwalt noch im Gerichtsgebäude wegen Verdachts auf Falschaussage für einige Stunden hatte festnehmen lassen.

Dass das Landgericht trotz Abweisens aller Berufungen die Strafe für einen der BMW-Fahrer um fünf Monate erhöht hat, liegt daran, dass es eine Strafe für ein Autorennen im Rosenheimer Stadtgebiet einbezog, dass sich der Angeklagte mehrere Monate nach dem tödlichen Unfall mit einen anderen Fahrer geliefert hatte, welcher der Polizei allerdings entkommen konnte. Für seinen Verteidiger beruhte auch dieser Vorwurf auf Spekulationen, Hörensagen, öffentlicher Vorverurteilung und einseitigem Fahndungseifer der Rosenheimer Polizei. Die hatte gegen die notorisch auffällige örtliche Autoposer-Szene nach dem Unfall zeitweilig eine eigene Ermittlungsgruppe eingerichtet.

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SZ vom 13.11.2019/pvn
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