Rosenheim:Mann gerät nach Bordellbesuch in kriminelle Maskendeals

Regierung sieht Bedarf an FFP2-Masken für Kinder

Masken sind in Corona-Zeiten zum Objekt der Begierde geworden.

(Foto: dpa)

Aus einem Opfer kann schnell mal ein Mittäter werden, wie ein Fall vor dem Amtsgericht Rosenheim zeigt: Ein Mann wird nach Bordellbesuch erpresst und muss sein Konto für ein kriminelles Schutzmasken-Geschäft mit Krankenhäusern zur Verfügung stellen.

Glosse von Matthias Köpf

Seit sich einige damalige CSU-Parlamentarier und parteinahe Profiteurinnen offenbar an der staatlichen Beschaffungsnot für medizinische Mund-Nase-Bedeckungen bereichern wollten, ist der sogenannte Maskendeal ein festes Element der bayerischen Skandalgeschichte. Doch da wurden wenigstens wirklich Masken verkauft, wenn auch zu stolzen Preisen und mit ebensolchen Provisionen.

Insofern ist das, was da neulich vor dem Amtsgericht in Rosenheim verhandelt wurde, wohl gar kein solcher Maskendeal im engeren Sinn. Denn die Masken, für welche die örtliche RoMed-Klinik eine Anzahlung von 81 400 Euro geleistet hatte, sind ja nie in Rosenheim angekommen, weil es sie höchstwahrscheinlich überhaupt nie gegeben hat.

In dem Prozess, von dem das Oberbayerische Volksblatt berichtet hat, saß zwar ein Makler auf der Anklagebank, doch der ist eigentlich gar kein Maskenmakler, sondern macht von Haus aus in Immobilien. Wie er da seine Geschäfte abwickelt, war aber nicht Thema des Verfahrens, zumal der Mann aus Bielefeld kommt.

Die 81 400 Euro von der Rosenheimer Klinik-Gesellschaft und weitere 15 400 Euro Vorkasse vom Donau-Isar-Klinikum Deggendorf gingen jedenfalls direkt auf sein Konto, was nach den entsprechenden Anzeigen wegen ausbleibender Masken die Ermittlungsarbeit sehr erleichtert hat. Danach saß der Mann immerhin zwei Monate in U-Haft, ehe er gegenüber den Ermittlern die Hosen runterließ.

Dies dann aber nur im übertragenen Sinn, denn tatsächlich hatte er das offenbar schon vor Längerem in einem Bielefelder Bordell getan - und war dann mit einem Foto erpresst worden, auf dem er nur in Damenunterwäsche zu sehen ist. Das ganze Geld von seinem Konto hatte er anscheinend schon abgeliefert, ehe ihn bewaffnete Männer davon überzeugten, seine Bankverbindung für die Zahlungsabwicklung beim Maskenbetrug zur Verfügung zu stellen.

Das Gericht verurteilte ihn dennoch wegen Mittäterschaft zu einem Jahr auf Bewährung. Vermutlich wäre er trotz allem besser beim üblichen Geschäftsmodell eines Maklers geblieben. Denn was Maskendeals betrifft, so hätten sich gewisse und im Vergleich zu ihm recht schamlose Provisionsprofiteuere für fünfstellige Beträge wohl nicht einmal die falsche Unterwäsche angezogen.

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