Roding:Geflügelpest- Erreger gefunden

Lesezeit: 1 min

Auf Hof in der Oberpfalz werden vorsorglich 12 900 Tiere getötet

In einem Geflügelbetrieb in Roding (Landkreis Cham) ist die Geflügelpest ausgebrochen. Am frühen Sonntagmorgen sei damit begonnen worden, 12 900 Tiere vorsorglich zu töten, sagte ein Sprecher des Landratsamts Cham. Es handle sich um Legehennen, Enten, Gänse und Puten. Es werde noch bis zu diesem Montag dauern, bis alle Tiere getötet seien. Den Hof in der Oberpfalz dürfen nur besonders geschützte Fachleute betreten, ein weiterreichendes Sperrgebiet wurde am Sonntag noch nicht eingerichtet. Der Verdacht auf Geflügelpest hatte sich bei einer Routinekontrolle ergeben. Gefahr für Menschen besteht nach ersten Erkenntnissen nicht.

Unklar war zunächst noch, welcher Typ von Geflügelpest - auch Vogelgrippe genannt - vorliegt. Mittlerweile steht der Erregertyp H5N2 fest, also nicht der für Menschen gefährliche H5N1: Allerdings sei noch nicht klar, ob es sich um eine niedrig- oder hochpathogene Variante handle. Nur bei Letzterer werde ein Sperrbezirk ausgewiesen. Der Gesundheitsbehörde am zuständigen Landratsamt Cham zufolge ist die Bevölkerung durch die Geflügelpest "generell nicht gefährdet". Das gelte auch für den Verzehr von Geflügelfleisch und Eiern. Das Landratsamt hat ein Bürgertelefon zu Fragen eingerichtet.

Laborergebnisse einer Routinekontrolle hatten nach Angaben des Sprechers erste Hinweise auf eine Infektion der Tiere mit dem Erreger geliefert. Weitere Untersuchungen durch das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit sowie das Nationale Referenzlabor, das Friedrich-Loeffler-Institut für Tiergesundheit, bestätigten zunächst einen Verdacht.

Den Hof dürfen seit Freitag nur Fachleute betreten. Tiere und tierische Produkte wurden isoliert, da der Erreger dem Landratsamt zufolge leicht auf Tiere übertragbar ist. Die Behörde bittet alle, den Bereich des Betriebs zu meiden, um die Gegenmaßnahmen nicht zu behindern.

Bei der Vogelgrippe handelt es sich um eine anzeigepflichtige Tierseuche, Erregerfunde müssen Behörden gemeldet werden. Laut Geflügelpestverordnung muss der gesamte Bestand eines Hofs schon bei einem Verdacht auf die Infektion gekeult werden.

Das Vogelgrippe-Virus kommt ursprünglich aus Asien, ist aber seit Langem in Europa bekannt. Erst Anfang dieses Jahres galt in Mecklenburg-Vorpommern Stallpflicht, nachdem im November 2014 in einem Putenbetrieb einer der Erreger nachgewiesen worden war. Ähnliche Fälle gab es in anderen Bundesländern sowie im Ausland, etwa in Großbritannien und den Niederlanden.

© SZ vom 07.12.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: