Revision abgelehnt:Urteil im Willmersbacher Inzest-Prozess rechtskräftig

Nicht einmal drei Jahre Haft für 30 Jahre Geschlechtsverkehr mit der eigenen Tochter. Das Urteil des Landgericht Nürnberg im Willmersbacher Inzest-Prozess hatte für Aufsehen gesorgt. Jetzt hat der Bundesgerichtshof die Revision der Staatsanwaltschaft zurückgewiesen.

Olaf Przybilla

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat die Revision im Inzest-Prozess von Willmersbach zurückgewiesen. Das Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth ist damit rechtskräftig. In Revision gegangen waren zunächst sowohl Staatsanwaltschaft als auch Nebenklage, die den Schuldspruch des Landgerichts als zu milde eingestuft hatten.

Der inzwischen 70 Jahre alte Rentner aus dem mittelfränkischen Ort Willmersbach war im Dezember 2011 zu einer Strafe von insgesamt zwei Jahren und acht Monaten Haft wegen Inzests verurteilt worden. Das Urteil gegen den Mann, der den Geschlechtsverkehr mit seiner Tochter eingeräumt und mit ihr drei Kinder gezeugt hatte, hatte für heftige Reaktionen gesorgt. Bei der Überprüfung des Urteils sei freilich kein Rechtsfehler gefunden worden, teilte nun der BGH mit.

Die Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Frauen (AsF) hatte das Urteil im Dezember als "Skandal" gescholten. Im Urteilsspruch seien die Aussagen einer Frau angezweifelt worden, die bereits als Kind missbraucht worden sei. Auch die "Selbsthilfe-Initiative Lebenslang damit leben" (Shi Lela), in der sich Opfer sexueller Gewalt zusammengeschlossen haben, hatte das Urteil heftig kritisiert: Es mache deutlich, dass "das juristische Verfahren in keinster Weise geeignet" sei, den Problemen des Falles in Willmersbach gerecht zu werden, kritisiert die Initiative.

Der Fall hatte monatelang für Schlagzeilen gesorgt, in der Boulevardpresse war der Rentner als "Franken-Fritzl" tituliert worden. Die Staatsanwaltschaft hatte dem Mann sexuellen Missbrauch in nahezu 500 Fällen vorgeworfen, insgesamt habe er sich über mehr als 30 Jahre hinweg an seiner Tochter vergangen.

In der Urteilsbegründung hatte die 2. Strafkammer in Nürnberg dagegen argumentiert, eine Vergewaltigung in den noch nicht verjährten Fällen sei nicht nachzuweisen, auch weil sich die Tochter des Rentners im Lauf der Verhandlung in Widersprüche verstrickt hatte. Verurteilt wurde der Mann deshalb nur wegen des "Beischlafs zwischen Verwandten", der auf dem Einverständnis von Erwachsenen beruht.

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