Regensburg:Wolbergs droht zweiter Prozess

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Joachim Wolbergs im Gerichtssaal. (Foto: dpa)
  • Die Staatsanwaltschaft Regensburg hat erneut Anklage gegen den suspendierten Regensburger OB Joachim Wolbergs erhoben. Ihm werden Bestechlichkeit und Vorteilsannahme vorgeworfen.
  • Diesmal geht es um Zuwendungen des Bauunternehmers Thomas D. - Wolberg soll sich im Gegenzug für eine Baugenehmigung eingesetzt haben.
  • Wolbergs muss sich wegen ähnlicher Vorwürfe derzeit in einem anderen Verfahren verantworten.

Von Andreas Glas, Regensburg

Wegen des Vorwurfs der Bestechlichkeit und der Vorteilsannahme in zwei Fällen hat die Staatsanwaltschaft Regensburg erneut Anklage gegen den suspendierten Oberbürgermeister Joachim Wolbergs erhoben. In der Regensburger Korruptionsaffäre ist dies die zweite Anklage gegen den SPD-Politiker.

Diesmal geht es um Zuwendungen des Bauunternehmers Thomas D. an Wolbergs, um insgesamt 160 200 Euro. Die Staatsanwaltschaft geht unter anderem davon aus, dass Wolbergs sich im Gegenzug für eine Baugenehmigung einsetzte. Der OB bestreitet die Vorwürfe, Thomas D. hat in dieser Sache bereits im Frühjahr einen Strafbefehl akzeptiert. Der Strafbefehl ist mit einer einjährigen Freiheitsstrafe auf Bewährung und einer Geldstrafe verbunden.

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Einst verlor der Regensburger CSU-Stadtrat Christian Schlegl eine Stichwahl gegen Joachim Wolbergs. Im Prozess belastet er nun den angeklagten OB. Doch ein Teil seiner Aussage ist widersprüchlich.

Aus dem Gericht von Andreas Glas

Wegen ähnlicher Vorwürfe muss sich Wolbergs derzeit in einem anderen Verfahren verantworten. Seit drei Wochen läuft der Korruptionsprozess gegen ihn, den Bauunternehmer Volker Tretzel und zwei Mitangeklagte. Alle Beschuldigten bestreiten die Vorwürfe.

Während OB Wolbergs nun also ein zweites Gerichtsverfahren droht, bleibt Unternehmer D. ein Prozess wohl auch deshalb erspart, da er laut Staatsanwaltschaft "ihn belastende Sachverhalte eingeräumt" hat. Allerdings betonten D.s Verteidiger im Frühjahr, dass sie den Bestechungsvorwurf "für falsch" halten und die Baugenehmigung, für die sich Wolbergs eingesetzt haben soll, nicht zustande kam. Wegen der "persönlichen Belastung" eines Gerichtsverfahrens und aus Rücksicht auf das Bauunternehmen habe man D. dennoch "geraten, den Strafbefehl zu akzeptieren".

Aus dem Strafbefehl könne nicht automatisch eine strafbare Handlung durch Wolbergs abgeleitet werden, betonte die Staatsanwaltschaft ebenfalls im Frühjahr. Sie verwies aber darauf, dass Thomas D. als Zeuge in einem möglichen Prozess gegen Wolbergs aussagen und diese Aussage nicht verweigern könnte. Wolbergs-Anwalt Peter Witting kritisierte am Mittwoch die aus seiner Sicht "häppchenweise", "taktisch" geprägte Ermittlungsarbeit gegen Wolbergs - und warf den Ermittlern implizit vor, Thomas D. Ende 2017 für zwei Wochen in U-Haft genommen zu haben, um ihn dazu zu bewegen, einen Schuldspruch zu akzeptieren. Das Regensburger Landgericht muss nun darüber entscheiden, ob es die Anklage zulässt.

© SZ vom 18.10.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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