Gerichtsurteil:Wolbergs muss Unwahrheiten löschen

Lesezeit: 2 min

Regensburgs ehemaliger Oberbürgermeister Joachim Wolbergs bei einem Gerichtstermin. (Foto: Armin Weigel/dpa)

In der Zeit, als der frühere SPD-Oberbürgermeister von Regensburg sich wegen Bestechlichkeit vor Gericht verantworten musste, postete er auf Facebook seine Sicht der Dinge - auch Falschaussagen über einen unliebsamen Journalisten.

Von Lisa Schnell, Regensburg

Joachim Wolbergs steht wieder vor Gericht. Diesmal nicht vor dem Landgericht Regensburg, wie in der Korruptionsaffäre um Spendengelder, sondern vor dem Amtsgericht. Mit Gerichten kennt Wolbergs sich mittlerweile also aus. Und trotzdem: Richter Stephan Lohmann musste ihn am Montag erst einmal aufklären. Wolbergs wollte gerade zu allgemeinen Erörterungen ansetzen, wer am nächsten Tag als Held in bestimmten Medien gefeiert werde (er nicht), da unterbrach ihn der Richter: "Herr Wolbergs, was soll das jetzt wieder?" Er solle zur Sache sprechen.

Die Sache, das ist die: In der Zeit, als der frühere SPD-Oberbürgermeister von Regensburg sich wegen Bestechlichkeit vor Gericht verantworten musste, postete er auf Facebook seine Sicht der Dinge. Nicht selten nahm er sich in seinen Videobotschaften Journalisten vor, die über ihn und den Prozess berichteten. Der freie Journalist Hubert Wiendl verklagte ihn deshalb und bekam Recht. Wolbergs habe die Unwahrheit gesagt, urteilte das Gericht.

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Der Mann, der Medien gerne vorwirft, es nicht allzu genau zu nehmen, verbreitete selbst Falschaussagen. Etwa am 11. Mai 2020, als Wolbergs über Wiendl sagte: "Übrigens war dieser Herr Wiendl auch einmal Mitglied der SPD, dort aber immer nur dann anwesend, wenn es gratis Brotzeiten gab. Seinen Mitgliedsbeitrag konnte oder wollte er nie bezahlen, weshalb er schlussendlich ausgeschlossen wurde." In Wahrheit kam Wiendl auch, wenn es keine Würstl gab, seine Beiträge zahlte er ebenfalls, und aus der SPD trat er nur aus einem Grund aus: Weil Wolbergs 2008 Oberbürgermeisterkandidat wurde. So sagte er es dem Online-Magazin regensburg-digital.

Darin, dass Wolbergs die Wahrheit knapp verpasste, sahen er und seine Anwältin nichts Verwerfliches und legten ihre ganz eigenen Vorstellungen darüber dar, wie es die Politik mit Aufrichtigkeit zu halten habe. Wolbergs Behauptungen seien "als Teil des politischen Diskurses - zumal im Zusammenhang mit dem Wahlkampf - nicht wörtlich zu verstehen", erwiderte Wolbergs Anwältin Bettina Simon schon Mitte März. Zudem habe es mehrere massive Angriffe von Wiendl auf ihren Mandanten gegeben.

Der Journalist verbreitete Videos und Wahlplakate, auf denen Wolbergs nicht gut wegkam. Damit habe er "überhaupt erst Anlass zu einer Äußerung" gegeben, so Simon. Während Wiendl unter dem Schutz von Satire-und Kunstfreiheit beliebig Verdächtigungen äußern könne, werde jedes Wort von Wolbergs auf die Goldwaage gelegt. "Unverhältnismäßig", findet Simon. Es nicht so genau zu nehmen, sei im Journalismus kein Problem, sagte Wolbergs. Wäre er ein Blogger, behauptete er gegenüber dem Richter, "dann könnten Sie jetzt nichts tun".

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Richter Stephan Lohmann verzichtete auf längere Vorträge über die Pressefreiheit, soviel aber sagte er doch: Journalisten dürften nichts Falsches behaupten. Die Argumentation, "der war gemein zu mir", also übe ich Revanche, ist ihm nicht einsichtig. Es sei ganz einfach: "Wahre Tatsachen kann ich behaupten, unwahre nicht." Bis zum 10. Mai muss Wolbergs die Sequenz aus seinem Video löschen. Der Streitwert liegt bei 600 Euro, die Kosten des Verfahrens trägt er. Laut Wiendl hatte er sich geweigert, sich außergerichtlich zu einigen.

Ähnlich erging es gerade einem nahen Bekannten von Wolbergs, Volker Tretzel, dem Bauunternehmer und Großspender, der mit ihm auf der Anklagebank saß. Gegen Artikel über ihn wehrte er sich mit einer Klage gegen regensburg-digital. In 13 Punkten wollte Tretzel eine Unterlassung, in nur vier folgte ihm das Gericht, und die Kernaussagen der unliebsamen Artikel bleiben bestehen.

Der Anwalt des Mediums wertete das als "ein sehr positives Urteil im Sinne der Pressefreiheit".

© SZ vom 28.04.2021 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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