Süddeutsche Zeitung

Regensburg:Wolbergs kämpft um seine Rückkehr

Suspendierter OB plant Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof

Der suspendierte Regensburger Oberbürgermeister Joachim Wolbergs will trotz seiner jüngsten Niederlage vor dem Verwaltungsgericht weiter für die Rückkehr ins Rathaus kämpfen. Er werde Beschwerde beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof einlegen, bekräftigte der 48-Jährige am Donnerstag. Es sei "mit normalem Menschenverstand" nicht nachzuvollziehen, dass jemand, der einen Fehler gemacht habe, der nichts mit der Dienstausübung zu tun habe, aus dem Amt genommen werde, sagte er. Wolbergs war im Juli in zwei Fällen wegen Vorteilsannahme verurteilt worden, auf eine Strafe verzichtete das Gericht. Die Landesanwaltschaft hatte den Kommunalpolitiker Anfang 2017 vorläufig des Dienstes enthoben, nachdem Wolbergs wegen Korruptionsvorwürfen in Untersuchungshaft genommen worden war. Das Verwaltungsgericht Regensburg hatte am Mittwoch entschieden, die Suspendierung nicht aufzuheben.

Im kommenden Jahr will Wolbergs erneut im Kommunalwahlkampf antreten, für den von ihm neu gegründeten Wahlverein "Brücke". Aus der SPD ist er ausgetreten. Einer Kandidatur 2020 stehe derzeit nichts entgegen, sagte er. Dies berichtet auch die Mittelbayerische Zeitung unter Berufung auf einen Gerichtssprecher. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts macht ihm demnach bei den Kandidaturplänen keinen Strich durch die Rechnung. Er sei vorläufig des Dienstes enthoben, der Beamtenstatus sei ihm dadurch nicht entzogen worden, so die MZ. Dies habe also keine Auswirkung auf die Wählbarkeit.

Auf dem Rechtsweg wolle er nun alle Mittel ausschöpfen, kündigte der suspendierte OB am Donnerstag an. Auch wenn er bekannte: "Ich habe kein Geld mehr." Von einem halben Nettogehalt eines Oberbürgermeisters, das er beziehe, könne "jeder Sterbliche super leben, ich auch". Aber davon könne man die Anwaltskosten für einen solchen Prozess nicht leisten. Seine Ersparnisse und sein Erbe habe er aufgebraucht. Zwar blieb Wolbergs im Juli straffrei, doch sprach ihn das Gericht wegen zwei Fällen der Vorteilsannahme schuldig. Dabei ging es um Parteispenden in Höhe von rund 150 000 Euro. Von allen weiteren Vorwürfen hatte ihn das Gericht freigesprochen und betont, dass ihm nicht bewusst gewesen sei, dass er sich durch Annahme der Spenden der Vorteilsannahme strafbar gemacht habe. Nach dem Urteil sieht sich Wolbergs rehabilitiert und wollte deswegen mit dem Antrag auf Aufhebung der Suspendierung die Rückkehr erzwingen.

Gleichwohl hat das Verwaltungsgericht auch erklärt, dass am Ende eines Disziplinarverfahrens die dauerhafte "Entfernung aus dem Beamtenverhältnis wahrscheinlicher ist als der Verbleib im Amt". Gründe seien ein weiteres Korruptionsverfahren, dem Wolbergs sich von Oktober an stellen muss und das - noch nicht rechtskräftige - Urteil wegen Vorteilsannahme.

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SZ vom 23.08.2019 / dpa, SZ
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