Hochschule:Uni Regensburg entledigt sich der Hilfskräfte

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  • Seit Jahren bezahlt die Uni ihre Hilfskräfte in der Bibliothek mit dem Mindestlohn. Dabei müssten sie nach Tarifvertrag bezahlt werden, was deutlich teurer wäre.
  • Studentensprecherin Christiane Fuchs wirft der Uni Tarifflucht vor und fordert, alle Betroffenen nach TV-L zu bezahlen, statt sie zu entlassen.

Von Anna Günther, Regensburg

Die Universität Regensburg lässt zum Jahreswechsel die Verträge der studentischen Hilfskräfte (SHK) in der Unibibliothek auslaufen. Dadurch müssen sich bis zu 100 junge Männer und Frauen neue Jobs suchen. Informiert wurden sie vor einigen Tagen per E-Mail.

Noch mehr ärgert die Regensburger Studentenvertreter allein der Hintergrund: Seit Jahren bezahlt die Uni SHK in der Bibliothek mit dem Mindestlohn. Dabei müssten sie nach dem Tarifvertrag der Länder (TV-L) für den öffentlichen Dienst bezahlt werden. Das wäre deutlich teurer. Das Bundesarbeitsgericht hatte 2005 entschieden, dass nur wissenschaftliche und künstlerische Jobs unter die Ausnahme des TV-L fallen. "Weil sich niemand beschwert hat, ist nichts passiert", sagt Studentensprecherin Christiane Fuchs. Sie wirft der Uni Tarifflucht vor und fordert, alle Betroffenen nach TV-L zu bezahlen statt zu entlassen.

Im Mai 2010 informierte das Wissenschaftsministerium alle Hochschulen schriftlich, dass "eine ausschließliche Beschäftigung in nicht akademischen Tätigkeitsfeldern, etwa als Aufsicht in Bibliotheken, den Tatbestand nicht erfüllt". Mit diesen SHK "muss ein Arbeitsvertrag nach TV-L abgeschlossen werden".

Fuchs war eine der Ersten, die jetzt dieses Recht einforderte. Sie kam zufällig darauf, machte schriftlich den TV-L geltend und hatte nach langer Zeit als Bibliotheksmitarbeiterin Erfolg. Sie bekommt nun statt 8,84 Euro gut zwölf Euro pro Stunde, der Vertrag gilt bis zum Ende ihres Studiums, sie hat geregelte Arbeitszeiten und erhält Weihnachtsgeld. Die Lohndifferenz wurde nachvergütet.

Insgesamt forderten etwa 20 Studenten den TV-L ein, aber nur bei den Ersten gab die Unileitung laut Fuchs nach. Bei anderen sei der Rechtsanspruch bezweifelt worden. "Die Uni setzt darauf, dass Studenten die Klage vor dem Arbeitsgericht scheuen", sagt Fuchs.

Zu laufenden Verfahren will sich die Uni nicht äußern. Eine Übernahme der Studenten und die Eingruppierung in den TV-L "würde das Vorhandensein von entsprechenden Planstellen voraussetzen", heißt es. Die gibt es offenbar ebenso wenig wie Budget. Die "großzügigen Öffnungszeiten" der Bibliothek, die bisher "höchste Priorität" hatten, seien nicht anders umsetzbar gewesen. Statt der SHK soll vorübergehend ein Wachdienst abends und am Wochenende Bibliotheksaufsicht sein.

© SZ vom 15.11.2018 / angu - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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