Der Weihnachtsmarkt im Innenhof von Schloss Thurn und Taxis in darf nicht als Wintergastronomie geöffnet werden. Die Stadt habe den Gastronomiebetrieb untersagt. Seine gastronomische Genehmigung sei an die Durchführung des Weihnachtsmarktes gekoppelt, und da dieser nicht stattfinden dürfe, dürfe auch keine Gastronomie stattfinden, fasste Veranstalter Peter Kittel die Begründung der Stadt zusammen.
Der Veranstalter hatte vorgesehen, dass jene Buden, die Speisen und Getränke anbieten, ab 15 Uhr wieder aufsperren dürfen. Der Betrieb sollte unter strengen 2G-Regeln auf dem Gelände stattfinden und der Einlass streng kontrolliert werden.
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"Jetzt haben wir noch einen Schuss im Revolver", so Kittel. Beim Verwaltungsgerichtshof in München hat er eine einstweilige Verfügung gegen die Schließung des Marktes eingereicht. Die Entscheidung darüber stehe noch aus. "Aber das Zeitfenster schließt sich immer mehr und dementsprechend ist unsere Stimmung." Bei Standbetreibern und Besuchern seien Enttäuschung und Wut groß.
Der Weihnachtsmarkt hatte - wie alle Weihnachtsmärkte in Bayern - vorvergangenen Mittwoch nach fünftägigem Betrieb schließen müssen, nachdem die Staatsregierung im Kampf gegen die Corona-Pandemie strengere Regeln und Beschränkungen eingeführt hatte.