Ein verurteilter Sexualmörder bekommt vom Freistaat Bayern keinen Schadenersatz für seine nachträglich angeordnete Sicherungsverwahrung. Das Landgericht Regensburg wies eine Klage des Mannes am Freitag zurück. Auch nach den neuen, strengeren Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts sei die Unterbringung des Mannes rechtskonform, begründeten die Richter ihre Entscheidung. Der 38-Jährige hatte vom Freistaat 44 500 Euro verlangt.
Im Alter von 19 Jahren hatte er im Sommer 1997 eine Joggerin im niederbayerischen Kelheim erwürgt und sich anschließend an der Leiche vergangen (Az.: 1 StR 37/13). Nach Verbüßung der kompletten Jugendstrafe von zehn Jahren hatte das Landgericht Regensburg 2008 nachträglich eine Sicherungsverwahrung verhängt. Der Mörder ist noch immer in der Sicherungsverwahrung untergebracht.