Regensburg:Revision im Verfahren zur Spendenaffäre

Die Staatsanwaltschaft hat gegen das Urteil des Landgerichts Regensburg im Spendenaffären-Prozess um Christian Schlegl Revision eingelegt. Schlegl war CSU-Kandidat im Regensburger OB-Wahlkampf 2014 und soll Wahlkampfgelder verschleiert haben. Das Gericht sah dies in einem Fall als bewiesen an und sprach ihn in 13 Fällen der Beihilfe zur Steuerhinterziehung schuldig. Bei weiteren Vorwürfen - eine Spendenverschleierung und zwei Falschaussagen - entschied es sich für einen Freispruch. Die Staatsanwaltschaft ist nun den ersten Schritt gegangen, das Urteil vor dem Bundesgerichtshof (BGH) anzufechten. Dazu muss sie plausibel machen, dass das Urteil fehlerhaft war. Dies ist erst möglich, wenn die schriftliche Urteilsbegründung vorliegt. Diese werde man auf Fehler prüfen, um dann zu entscheiden, ob eine Revision vor dem BGH Aussicht auf Erfolg hätte, teilt die Staatsanwaltschaft mit. Derzeit entscheidet der BGH über die Revisionen im ersten Spendenaffärenprozess gegen den ehemaligen SPD-Oberbürgermeister Regensburgs, Joachim Wolbergs.

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