Regensburg„Selbstherrliche Tat“: Pflegekräfte sollen Senioren getötet haben

Das Landgericht in Regensburg hat vier Pflegekräfte wegen versuchten Mordes an Senioren verurteilt.
Das Landgericht in Regensburg hat vier Pflegekräfte wegen versuchten Mordes an Senioren verurteilt. (Foto: Armin Weigel/dpa)

Vier Pflegekräfte aus der Oberpfalz sollen versucht haben, Senioren mit Medikamenten zu töten. Das Landgericht Regensburg verurteilt sie zu langen Haftstrafen. Der Hauptangeklagte bricht bei der Urteilsverkündung zusammen.

Vier Pflegekräfte sind vom Landgericht Regensburg wegen versuchten Mordes an drei Senioren zu langen Haftstrafen verurteilt worden. Der Hauptangeklagte, ein Pflegedienstleiter, erhielt eine Freiheitsstrafe von zehn Jahren, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte. Zudem verbot ihm die Strafkammer auf Lebenszeit, den Beruf des Altenpflegers, Krankenpflegers oder Pflegedienstleiters auszuüben.

Zwei ebenfalls angeklagte Pflegerinnen wurden zu jeweils sechs Jahren Haft verurteilt, ein Pfleger zu vier Jahren Haft. Der Hauptangeklagte brach nach Angaben der Sprecherin während der Urteilsverkündung zusammen. Er musste notärztlich behandelt werden. Danach sei die Urteilsverkündung fortgesetzt worden.

Die Staatsanwaltschaft hatte den Angeklagten versuchten Mord zur Last gelegt, indem sie den drei Senioren ärztlich nicht verordnete Medikamente gegeben haben sollen. Die drei Pflegebedürftigen waren in Einrichtungen eines Pflegedienstes in der Oberpfalz untergebracht. Einer starb 2018, zwei weitere 2023.

Das Argument der Anklage lautete: Auch wenn nicht zweifelsfrei feststellbar sei, ob die Medikamentengabe den Tod der Senioren tatsächlich verursachte, so sei sie zumindest potenziell tödlich gewesen. Die Pflegekräfte wollten nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft das Leben der drei Senioren „nach Gutdünken selbstherrlich gezielt“ verkürzen. Sie sah die Mordmerkmale Heimtücke und niedere Beweggründe als erfüllt an.

Aus Sicht der Verteidiger wollten die Angeklagten lediglich das Leiden der sich bereits im Sterbeprozess befindenden Senioren lindern. Einen Tötungsvorsatz der Angeklagten bestritten die Verteidiger. Sie plädierten bei drei Angeklagten auf Bewährungsstrafen und bei einem auf Freispruch. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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