Süddeutsche Zeitung

Regensburger Korruptionsprozess:Meinungsfreiheit à la Wolbergs

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Joachim Wolbergs Anwalt wirft einem Regensburger Nachrichtenportal journalistisches Versagen vor, nachdem es eine Kritik an seinem Mandanten veröffentlichte. Hat sich Wolbergs nun endgültig als Oberbürgermeister disqualifiziert?

Kommentar von Andreas Glas

Ein "Unding" sei das und "hochproblematisch", sagt Richterin Elke Escher am Donnerstag im Gerichtssaal. Adressat ihres Ärgers ist Werner Ebner, Ex-Vizepräsident des Regensburger Landgerichts, das unter Eschers Vorsitz den Korruptionsprozess gegen den suspendierten OB Joachim Wolbergs (SPD) verhandelt. Per Gastbeitrag bei einem Online-Nachrichtenportal hatte Ebner dem OB die Eignung fürs Amt abgesprochen. Verständlich, dass eine Richterin angepiekst ist, wenn ihr der frühere Vorgesetzte ins Verfahren grätscht, noch dazu vom Rentner-Sofa aus. Unverständlich ist dagegen, was Wolbergs und seine Verteidiger aus der Sache machen.

Dem Portal Regensburg Digital, das die Ebner-Kritik veröffentlichte, wirft Wolbergs-Verteidiger Peter Witting journalistisches Versagen vor. Derweil lobt er das "journalistische Ethos" der Mittelbayerischen Zeitung, die den Gastbeitrag aus ihrer Digitalausgabe löschte, nachdem der Beitrag auch dort kurzzeitig erschienen war. Als Journalist muss man da mit einem Satz kontern, den Wolbergs gern benutzt, wenn er gegen Justiz und Medien wettert: Ja, geht's noch? Gilt für den OB und seine Verteidiger die Presse- und Meinungsfreiheit nur dann, wenn sie der Prozessstrategie nützlich ist? Dass das Grundgesetz alle Meinungen schützt, auch solche, die einem Politiker nicht in den Kram passen, finden Wolbergs' Verteidiger offenbar ungeheuerlich.

Man darf kritisieren, dass Ex-Richter Ebner urteilt, obwohl er den Korruptionsprozess nur aus der Entfernung verfolgt. Man muss auch seine Meinung nicht teilen. Doch, was er schreibt, ist ein gerechtfertigter Beitrag zur öffentlichen Debatte. Weil er thematisiert, was sich viele Regensburger fragen: Hat sich Wolbergs als Oberbürgermeister disqualifiziert - unabhängig davon, wie die Vorwürfe juristisch zu bewerten sind? Seine Nähe zur Baubranche, seine Respektlosigkeit gegenüber der Justiz, seine Wurschtigkeit im Umgang mit Parteispenden, dienstlichen E-Mails, privaten Handwerkerrechnungen. Alles Aspekte, die die Menschen in der Stadt umtreiben. Und nun lässt Wolbergs also zu, dass seine Verteidiger klassifizieren, was medial thematisiert werden darf und was nicht? Sofa-Richter Ebner dürfte sich in seinem Urteil bestätigt fühlen.

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SZ vom 08.03.2019
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