Korruptionsaffäre in Regensburg:"An keiner Stelle rechtswidrig verhalten"

Korruptionsprozess Regensburg

Im zweiten Prozess gegen Joachim Wolbergs geht es laut Anklage um Parteispenden in Höhe von insgesamt 245.000 Euro.

(Foto: Armin Weigel/dpa)

Der zweite Korruptionsprozess gegen Ex-OB Joachim Wolbergs geht seinem Ende entgegen. In seinem Plädoyer fordert sein Anwalt eine Einstellung des Verfahrens oder Freispruch in allen Anklagepunkten.

Von Andreas Glas, Regensburg

Neulich, in seinem Plädoyer, hat Staatsanwaltschaft Jürgen Kastenmaier von "Donquijotismus" gesprochen, "den Herr Wolbergs an den Tag legt". Don Quijote, das ist diese tragische Romanfigur, die einen sinnlosen Kampf gegen Windmühlen führt. An diesem Montag geht das Proseminar Literaturwissenschaft in Saal 104 des Regensburger Landgerichts weiter. Diesmal ist Peter Witting dran, mit dem Plädoyer für Joachim Wolbergs, seinen Mandanten, den früheren Regensburger Oberbürgermeister. "Don Quijote zeichnet sich ja dadurch aus, dass er Dichtung und Wahrheit durcheinanderbringt", sagt Witting, als er am Rednerpult steht. "Ich frage mich nur: Wer dichtet in diesem Verfahren?"

Die Dichter, das sind für Witting die Regensburger Staatsanwälte, die aus reiner Verfolgungslust eine Anklage gegen den unschuldigen Wolbergs gezimmert haben. So sieht es der Münchner Rechtsanwalt. Die Staatsanwälte, sagt Witting, "zeichnen unverändert das Bild eines durch und durch korrupten Politikers, der sich zum willfährigen Knecht gieriger Bauträger gemacht hat". Ein Jahr und zehn Monate Haft auf Bewährung haben die Ankläger in der vergangenen Woche für Wolbergs beantragt. Wegen Bestechlichkeit, Vorteilsannahme, Untreue. Alles Fantasie, findet Witting. Sein Mandant sei "das Gegenteil eines korrupten Politikers". Er beantragt, das Verfahren einzustellen - oder Wolbergs freizusprechen.

Zur Erinnerung: Auch im zweiten Korruptionsprozess gegen den früheren OB geht es um Parteispenden aus der Immobilienbranche - und die Frage, ob Wolbergs im Gegenzug die Bauprojekte seiner Spender anschob. Vielleicht habe Wolbergs im OB-Wahlkampf 2014 "zu viel" Geld "eingesammelt, vielleicht war er zu blauäugig", sagt Witting. Natürlich "war er dankbar, weil ohne diese Spenden hätte er diesen Wahlkampf nicht führen können". Und natürlich gebe es "keine Spende, wo nicht auch ein Wunsch dahintersteckt". Aber letztlich habe sich Wolbergs "an keiner Stelle rechtswidrig verhalten", nur darum gehe es, sagt Witting.

In seinem Plädoyer geht es Witting um juristisch teils komplizierte Grundsatzfragen. Darum, dass die Rechtsprechung zur Parteienfinanzierung bei der Frage der Korruption viel Interpretation zulässt. Wie breit der Interpretationsspielraum ist, war bereits im ersten Wolbergs-Prozess zu sehen. Die Staatsanwaltschaft forderte viereinhalb Jahre Haft für Wolbergs, das Gericht sprach ihn in fast allen Punkten frei. Lediglich wegen zweier Fälle der Vorteilsannahme wurde er verurteilt - und blieb straffrei. Das Argument der Richterin: Wolbergs sei sich nicht bewusst gewesen, dass er bestimmte Spenden nicht hätte annehmen dürfen. Übersetzt heißt das: Der frühere OB musste die Fallstricke des Parteiengesetzes nicht kennen - weil es selbst für Juristen schwer zu durchschauen ist.

Die unklare Rechtslage hat mit einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) aus dem Jahr 2007 zu tun, damals ging es um Korruptionsvorwürfe gegen den Wuppertaler OB. Der BGH entschied, dass Korruption bereits dort anfängt, wo "der Anschein der Käuflichkeit" entsteht - wenn etwa ein OB-Kandidat davon ausgehen muss, dass er "im Laufe der künftigen Amtszeit mit Entscheidungen zu diesem oder jenem Vorhaben des Spenders befasst sein wird". Vor allem "bei Spenden von außergewöhnlicher Höhe wird es regelmäßig naheliegen", so der BGH, "dass der Spender (...) sich die Gewogenheit des Wahlbewerbers sichern" wolle.

Korruptionsprozess Regensburg

Joachim Wolbergs spricht im Verhandlungssaal des Landgerichts hinter einer Trennwand aus Plexiglas mit seinem Verteidiger Peter Witting.

(Foto: dpa)

Im zweiten Wolbergs-Prozess geht es definitiv um außergewöhnlich hohe Spenden. Laut Anklage um insgesamt rund 245 000 Euro, die vier Männer aus der Baubranche an den SPD-Ortsverein Stadtsüden spendeten. Als die Spenden flossen, war Wolbergs Vorsitzender des Vereins und finanzierte über das Vereinskonto seinen Wahlkampf für die OB-Wahl 2014. Für Wolbergs-Anwalt Witting ist die Sichtweise des BGH dennoch realitätsfern, zumal in einer mittelgroßen Stadt wie Regensburg, wo der Kreis der Bauunternehmer relativ überschaubar ist. Nach Wittings Logik müsse ein OB in Regensburg immer davon ausgehen, dass er früher oder später mit dem Projekt eines Spenders befasst sein wird. Er würde sich demnach automatisch strafbar machen, wenn er eine Spende annimmt - unabhängig von der Absicht hinter den Spenden.

Und dann gibt es da ja noch einen juristischen Knackpunkt. Im ersten Prozess hatte das Gericht nur jene Parteispenden für strafwürdig erklärt, die an Wolbergs flossen, als er bereits OB war, insgesamt 150 000 Euro. In den Jahren zuvor seien die Spenden (mehr als 325 000 Euro) kein Fall von Korruption gewesen, urteilte die Strafkammer. Denn damals war Wolbergs nur Dritter Bürgermeister und nicht mit Bauangelegenheiten befasst. Korruptionsexperten haben das Urteil im ersten Prozess kritisiert, da nach dieser Logik eine Firma einen OB-Kandidaten "anfüttern" könnte - in der Hoffnung auf künftige Gegenleistungen. Auch im zweiten Prozess geht es teils um Spenden, die flossen, bevor Wolbergs zum OB gewählt wurde. Folgen die Richter dem ersten Urteil könnte er dafür also gar nicht belangt werden. Entsprechend argumentiert auch Anwalt Witting am Montag in seinem Plädoyer.

Für Wolbergs am bedrohlichsten dürften die Spenden des Unternehmers Thomas D. sein, die flossen, als der frühere SPD-Politiker bereits OB war. Rund 110 000 Euro. Laut Anklage soll sich Wolbergs im Gegenzug für eine Baugenehmigung eingesetzt haben. D. hat bereits einen Strafbefehl akzeptiert. Er habe "die Problematik der Spenden völlig unterschätzt", sagte er im Dezember bei seiner Zeugenaussage vor Gericht. Die Problematik sei ihm "erst unter dem Druck des Ermittlungsverfahrens bewusst geworden". Ende 2017 saß D. in Untersuchungshaft, zwei Wochen lang. Bald darauf teilte die Staatsanwaltschaft mit, dass D. "umfassend ausgesagt" und "ihn belastende Sachverhalte eingeräumt" habe. Beweisen seine Aussagen, dass Wolbergs korrupt war?

Nein, sagt Witting auch dazu. In seinem Plädoyer spekuliert er darüber, dass D. Wolbergs nur deshalb belastet haben könnte, um sich in einem Deal mit der Staatsanwaltschaft selbst eine relativ glimpfliche Strafe zu sichern. "Es wäre verdammt menschlich, dass er in der Drucksituation sagt: Ich muss was liefern, die Staatsanwaltschaft lässt mich sonst nicht vom Haken", sagt Witting, der jede illegale Einflussnahme seines Mandanten auf die Bauprojekte der Spender verneint.

An diesem Dienstag steht das letzte Plädoyer im Prozess an. Es spricht der Anwalt des mitangeklagten Bauunternehmers Ferdinand Schmack. Ein Termin für das Urteil steht derzeit noch nicht fest.

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